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19.06.2026

Meldung, Steuerrecht

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das Jahressteuergesetz 2026 bringt wichtige Änderungen auf den Weg. Das IDW begrüßt zentrale Reformideen, warnt aber zugleich vor unklaren Regelungen, unnötiger Bürokratie und neuen Haftungsrisiken. Besonders die Kaufpreisaufteilung bei Immobilien und die umsatzsteuerliche Organschaft stehen im Mittelpunkt der Kritik.

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Mit seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (RefE JStG 2026) adressiert das IDW zentrale Reformbereiche des deutschen Steuerrechts. Im Fokus stehen insbesondere die geplante Kodifizierung der Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken in § 6f EStG-E sowie die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft in § 2c UStG-E. Beide Vorhaben werden im Grundsatz begrüßt, bedürfen aus Sicht des IDW jedoch wesentlicher Klarstellungen, um Rechtssicherheit, Praxistauglichkeit und Bürokratieabbau tatsächlich zu gewährleisten.

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken

Das IDW begrüßt die geplante Einführung des § 6f EStG-E zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken, weil damit eine bislang stark durch BFH-Rechtsprechung geprägte Materie gesetzlich geregelt würde. Positiv bewertet wird das abgestufte Modell. Vorrang der vertraglichen Aufteilung, hilfsweise typisierte Bewertung und qualifizierter Einzelnachweis. Zugleich fordert das IDW Klarstellungen. Die vertragliche Aufteilung dürfe nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verworfen werden, etwa bei fehlender oder wirtschaftlich nicht tragfähiger Grundlage. Zudem sollten Sachverständige beim Einzelnachweis anerkannte alternative Bewertungsmethoden nutzen dürfen. Zusätzliche Gutachtenanforderungen sollten auf das Notwendige beschränkt bleiben.

Umsatzsteuerliche Organschaft

Neben der Kaufpreisaufteilung bildet die geplante Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft einen weiteren Schwerpunkt der IDW-Stellungnahme. Das IDW begrüßt die geplante Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft in § 2c UStG-E. Das vorgesehene Erklärungsmodell könne ungewollte Organschaften vermeiden, die Rechtssicherheit erhöhen und Bürokratie abbauen. Zugleich fordert das IDW eine Neubewertung der organisatorischen Eingliederung sowie Klarstellungen zur gescheiterten Organschaft, insbesondere zum Begriff des „Steuerausfalls“. Kritisch sieht es die geplanten Haftungsregeln, vor allem eine verschuldensunabhängige Haftung des Organträgers.

Lohnsteuerbescheinigung

Darüber hinaus sieht das IDW die zahlreichen zusätzlichen Angaben im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung insbesondere vor dem eigentlich verfolgten und in der Öffentlichkeit kolportierten Ziel der Bundesregierung, der Entbürokratisierung, kritisch. Hier käme es für die Arbeitgeber und den Berufsstand zu einem erheblichen Mehraufwand.


IDW vom 17.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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