09.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Jahresbericht des EU-Datenschutzbeauftragten

Beitrag mit Bild

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eines der größten Projekte der EU der letzten Jahre. Es handelt sich dabei um ein Bündel von Datenschutzbestimmungen für das digitale Zeitalter.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat seinen Jahresbericht  2015 vorgelegt und dabei Position zum Safe-Harbor Nachfolger Privacy-Shield sowie zur Datenschutz-Grundverordnung bezogen.

Buttarelli äußerte ernste Bedenken in der Frage, ob die aktuelle EU-US-Datenschutzübereinkunft einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten werde. Er hoffe, dass die Kommission Verbesserungen in den laufenden letzten Verhandlungsrunden vor der für Sommer geplanten Unterzeichnung des Abkommens erreichen könne.

Einrichtung eines EU-Datenschutzausschusses

Zur verabschiedeten Datenschutz-Grundverordnung 2016/679/EU kündigte Buttarelli eine Stellungnahme an. Der Schwerpunkt liege nun auf der Umsetzung. Es gelte, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Datenschutzbehörden zu stärken und sie durch die Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses in ihren Tätigkeiten zu unterstützen sowie durch die Umsetzung geeigneter Vorschriften über Datentransfers effektiv auf das Schrems-Urteil zu reagieren. Darüber hinaus müssten die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung mit der Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG auch vollständig in einen modernisierten Rahmen für den Schutz der Privatsphäre bei jeglicher elektronischer Kommunikation integriert werden

(DAV, Europa im Überblick vom 30.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank