09.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Jahresbericht des EU-Datenschutzbeauftragten

Beitrag mit Bild

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eines der größten Projekte der EU der letzten Jahre. Es handelt sich dabei um ein Bündel von Datenschutzbestimmungen für das digitale Zeitalter.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat seinen Jahresbericht  2015 vorgelegt und dabei Position zum Safe-Harbor Nachfolger Privacy-Shield sowie zur Datenschutz-Grundverordnung bezogen.

Buttarelli äußerte ernste Bedenken in der Frage, ob die aktuelle EU-US-Datenschutzübereinkunft einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten werde. Er hoffe, dass die Kommission Verbesserungen in den laufenden letzten Verhandlungsrunden vor der für Sommer geplanten Unterzeichnung des Abkommens erreichen könne.

Einrichtung eines EU-Datenschutzausschusses

Zur verabschiedeten Datenschutz-Grundverordnung 2016/679/EU kündigte Buttarelli eine Stellungnahme an. Der Schwerpunkt liege nun auf der Umsetzung. Es gelte, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Datenschutzbehörden zu stärken und sie durch die Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses in ihren Tätigkeiten zu unterstützen sowie durch die Umsetzung geeigneter Vorschriften über Datentransfers effektiv auf das Schrems-Urteil zu reagieren. Darüber hinaus müssten die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung mit der Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG auch vollständig in einen modernisierten Rahmen für den Schutz der Privatsphäre bei jeglicher elektronischer Kommunikation integriert werden

(DAV, Europa im Überblick vom 30.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank