09.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Jahresbericht des EU-Datenschutzbeauftragten

Beitrag mit Bild

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eines der größten Projekte der EU der letzten Jahre. Es handelt sich dabei um ein Bündel von Datenschutzbestimmungen für das digitale Zeitalter.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hat seinen Jahresbericht  2015 vorgelegt und dabei Position zum Safe-Harbor Nachfolger Privacy-Shield sowie zur Datenschutz-Grundverordnung bezogen.

Buttarelli äußerte ernste Bedenken in der Frage, ob die aktuelle EU-US-Datenschutzübereinkunft einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten werde. Er hoffe, dass die Kommission Verbesserungen in den laufenden letzten Verhandlungsrunden vor der für Sommer geplanten Unterzeichnung des Abkommens erreichen könne.

Einrichtung eines EU-Datenschutzausschusses

Zur verabschiedeten Datenschutz-Grundverordnung 2016/679/EU kündigte Buttarelli eine Stellungnahme an. Der Schwerpunkt liege nun auf der Umsetzung. Es gelte, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Datenschutzbehörden zu stärken und sie durch die Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses in ihren Tätigkeiten zu unterstützen sowie durch die Umsetzung geeigneter Vorschriften über Datentransfers effektiv auf das Schrems-Urteil zu reagieren. Darüber hinaus müssten die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung mit der Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG auch vollständig in einen modernisierten Rahmen für den Schutz der Privatsphäre bei jeglicher elektronischer Kommunikation integriert werden

(DAV, Europa im Überblick vom 30.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht