16.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

IT-Sicherheitsnavigator für Unternehmen

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IT-Sicherheit ist maßgeblich für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und damit für eine erfolgreiche Digitalisierung.

Jedes zweite Unternehmen war in den letzten beiden Jahren von digitaler Wirtschaftsspionage, Datendiebstahl oder Sabotage betroffen. Besonders mittelständische Unternehmen sind oft noch nicht ausreichend gegen Gefahren aus dem Netz geschützt. Ein neues Tool bietet Beratung und Hilfe.

Für Unternehmen, die ihre IT-Sicherheit verbessern wollen, bietet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit dem IT-Sicherheitsnavigator einen ersten Überblick über herstellerneutrale Initiativen und konkrete Hilfsangebote. Unternehmen finden hier Beratungsstellen aus ihrer Region, aber auch kostenlose Checklisten, Broschüren und andere multimediale Informationsangebote. Der IT-Sicherheitsnavigator ist so konzipiert, dass Nutzer anhand ihrer jeweiligen Fragestellung und Branche schnell und zielführend zum passenden Angebot gelangen.

Rechtsentwicklungen im Datenschutz- und IT-Recht 2016

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2016 wurde das europäische Datenschutzrecht auf ein neues und europaweit weitgehend einheitliches Fundament gestellt. Daneben gab es im Jahr 2016 einige relevante Entwicklungen im IT-Recht, die RA Dr. Daniel A. Pauly und RA Dr. Friedrich Gilsdorf in ihrem Fachbeitrag erläutern. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 16.12.2016, Heft 50, Beilage 06, Seite 46 – 49 sowie online unter DB1221505.

(BMWI, PM vom 02.12.2016/ Viola C. Didier)


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