• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IT-Sicherheit in Deutschland 2017: Herausforderung für Wirtschaftsprüfer

21.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IT-Sicherheit in Deutschland 2017: Herausforderung für Wirtschaftsprüfer

Beitrag mit Bild

©BillionPhotos.com/fotolia.com

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen umfangreichen Bericht über die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2017 für den Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 veröffentlicht.

In dem Bericht wird auf eine weiterhin angespannte Gefährdungslage hingewiesen, wobei die bekannten Einfallstore für Cyber-Angriffe unverändert fortbestehen. Zur Verdeutlichung der Gefährdungslage analysiert der Bericht etliche Angriffsmethoden und -mittel. Zugleich lasse sich im Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 erneut beobachten, dass die mit der rasanten Technologieentwicklung einhergehende Digitalisierung aller Lebensbereiche Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt. Sie führt beispielsweise zu Effizienzsteigerungen durch vereinfachte Prozesse und zu mehr Transparenz durch verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten.

Steigende Anzahl der Angriffspunkte

Jedoch steige das Bedrohungspotenzial deutlich, da sich die Anzahl der Angriffspunkte erhöht, die Kommunikationsinfrastrukturen immer komplexer werden und sich die zu verarbeitenden Datenmengen vervielfachen. Die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Angriffe auf digitalisierte Infrastrukturen werde damit größer. Der Bericht stellt Lösungsansätze zur Verbesserung der IT-Sicherheit dar. Zudem verweist der Bericht auf den im Februar 2016 vorgestellten Anforderungskatalog Cloud Computing, der sich mit den Anforderungen an die Sicherheit, an die Transparenz und an die Prüfung von Cloud-Diensten befasst. Die darin genannten Sicherheitsanforderungen stellen Mindestanforderungen dar, die professionelle Cloud Services für geschäftsrelevante Daten und Prozesse erfüllen müssen.

Wirtschaftsprüfer weisen Sicherheit nach

Der Nachweis, ob die Anforderungen des Anforderungskatalogs Cloud Computing erfüllt werden, wird laut BSI durch Wirtschaftsprüfer in Anlehnung an die internationalen Normen ISAE 3000, ISAE 3402 und SOC 2 erbracht, damit der Cloud-Kunde einen validen Inhalt für sein eigenes Risikomanagement hat.

(WPK vom 20.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht