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21.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IT-Sicherheit in Deutschland 2017: Herausforderung für Wirtschaftsprüfer

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen umfangreichen Bericht über die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2017 für den Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 veröffentlicht.

In dem Bericht wird auf eine weiterhin angespannte Gefährdungslage hingewiesen, wobei die bekannten Einfallstore für Cyber-Angriffe unverändert fortbestehen. Zur Verdeutlichung der Gefährdungslage analysiert der Bericht etliche Angriffsmethoden und -mittel. Zugleich lasse sich im Berichtszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 erneut beobachten, dass die mit der rasanten Technologieentwicklung einhergehende Digitalisierung aller Lebensbereiche Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt. Sie führt beispielsweise zu Effizienzsteigerungen durch vereinfachte Prozesse und zu mehr Transparenz durch verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten.

Steigende Anzahl der Angriffspunkte

Jedoch steige das Bedrohungspotenzial deutlich, da sich die Anzahl der Angriffspunkte erhöht, die Kommunikationsinfrastrukturen immer komplexer werden und sich die zu verarbeitenden Datenmengen vervielfachen. Die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Angriffe auf digitalisierte Infrastrukturen werde damit größer. Der Bericht stellt Lösungsansätze zur Verbesserung der IT-Sicherheit dar. Zudem verweist der Bericht auf den im Februar 2016 vorgestellten Anforderungskatalog Cloud Computing, der sich mit den Anforderungen an die Sicherheit, an die Transparenz und an die Prüfung von Cloud-Diensten befasst. Die darin genannten Sicherheitsanforderungen stellen Mindestanforderungen dar, die professionelle Cloud Services für geschäftsrelevante Daten und Prozesse erfüllen müssen.

Wirtschaftsprüfer weisen Sicherheit nach

Der Nachweis, ob die Anforderungen des Anforderungskatalogs Cloud Computing erfüllt werden, wird laut BSI durch Wirtschaftsprüfer in Anlehnung an die internationalen Normen ISAE 3000, ISAE 3402 und SOC 2 erbracht, damit der Cloud-Kunde einen validen Inhalt für sein eigenes Risikomanagement hat.

(WPK vom 20.11.2017 / Viola C. Didier)


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