• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ist das Setzen eines Hyperlinks eine Urheberrechtsverletzung?

20.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ist das Setzen eines Hyperlinks eine Urheberrechtsverletzung?

Beitrag mit Bild

Seit Jahren herrscht Streit über die sogenannte Linkfreiheit.

Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet stellt das Setzen eines Hyperlinks zu einer Website, auf der ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Fotos veröffentlicht worden sind, an sich keine Urheberrechtsverletzung dar.

Auf die Beweggründe der Person, die den Hyperlink setzt, und darauf, dass sie wusste oder hätte wissen müssen, dass die ursprüngliche Wiedergabe der Fotos auf anderen Websites ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erfolgt ist, komme es nicht an, so Wathelet. Der Generalanwalt führt aus, dass Hyperlinks auf einer Website das Entdecken anderer Websites und der geschützten Werke, die dort zugänglich sind, zwar erheblich erleichtern und den Besuchern der Website damit einen schnelleren und direkteren Zugang zu den geschützten Werken bieten.

Wann liegt eine Zugänglichmachung vor?

Durch die entsprechenden Hyperlinks werden die geschützten Werke, sofern sie bereits auf einer anderen Website frei zugänglich sind, aber nicht der Öffentlichkeit „zugänglich gemacht“, auch nicht wenn es sich um direkte Hyperlinks handelt. Mit den Hyperlinks wird lediglich die Entdeckung der geschützten Werke erleichtert. Die eigentliche „Zugänglichmachung“ ist durch die ursprüngliche Wiedergabe erfolgt. Hyperlinks auf einer Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website frei zugänglich sind, können daher nicht als „Handlung der öffentlichen Wiedergabe“ i.S.d. EU-Richtlinie, nach der jede Handlung der öffentlichen Wiedergabe eines Werks der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers bedarf, eingestuft werden. Das Tätigwerden des Betreibers der Website, der den Hyperlink setzt, ist für die Zugänglichmachung der Fotos für die Internetnutzer nicht unerlässlich. Der Generalanwalt weist jedoch darauf hin, dass diese Schlussfolgerungen auf der Prämisse beruhen, dass die Fotos auf den Drittwebsites für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich waren.

Wie wird der EuGH entscheiden?

Die Rechtsauffassung des EuGH-Generalanwalts ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, üblicherweise orientiert sich das Urteil an solchen Vorschlägen. Das EuGH-Urteil zum Streitfall wird in einigen Monaten erwartet.

(EuGH, PM vom 07.04.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank