• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ist das Setzen eines Hyperlinks eine Urheberrechtsverletzung?

20.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ist das Setzen eines Hyperlinks eine Urheberrechtsverletzung?

Beitrag mit Bild

Seit Jahren herrscht Streit über die sogenannte Linkfreiheit.

Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet stellt das Setzen eines Hyperlinks zu einer Website, auf der ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Fotos veröffentlicht worden sind, an sich keine Urheberrechtsverletzung dar.

Auf die Beweggründe der Person, die den Hyperlink setzt, und darauf, dass sie wusste oder hätte wissen müssen, dass die ursprüngliche Wiedergabe der Fotos auf anderen Websites ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erfolgt ist, komme es nicht an, so Wathelet. Der Generalanwalt führt aus, dass Hyperlinks auf einer Website das Entdecken anderer Websites und der geschützten Werke, die dort zugänglich sind, zwar erheblich erleichtern und den Besuchern der Website damit einen schnelleren und direkteren Zugang zu den geschützten Werken bieten.

Wann liegt eine Zugänglichmachung vor?

Durch die entsprechenden Hyperlinks werden die geschützten Werke, sofern sie bereits auf einer anderen Website frei zugänglich sind, aber nicht der Öffentlichkeit „zugänglich gemacht“, auch nicht wenn es sich um direkte Hyperlinks handelt. Mit den Hyperlinks wird lediglich die Entdeckung der geschützten Werke erleichtert. Die eigentliche „Zugänglichmachung“ ist durch die ursprüngliche Wiedergabe erfolgt. Hyperlinks auf einer Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website frei zugänglich sind, können daher nicht als „Handlung der öffentlichen Wiedergabe“ i.S.d. EU-Richtlinie, nach der jede Handlung der öffentlichen Wiedergabe eines Werks der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers bedarf, eingestuft werden. Das Tätigwerden des Betreibers der Website, der den Hyperlink setzt, ist für die Zugänglichmachung der Fotos für die Internetnutzer nicht unerlässlich. Der Generalanwalt weist jedoch darauf hin, dass diese Schlussfolgerungen auf der Prämisse beruhen, dass die Fotos auf den Drittwebsites für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich waren.

Wie wird der EuGH entscheiden?

Die Rechtsauffassung des EuGH-Generalanwalts ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, üblicherweise orientiert sich das Urteil an solchen Vorschlägen. Das EuGH-Urteil zum Streitfall wird in einigen Monaten erwartet.

(EuGH, PM vom 07.04.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank