• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ist § 64 GmbHG auch im Falle einer Limited anwendbar?

26.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ist § 64 GmbHG auch im Falle einer Limited anwendbar?

Beitrag mit Bild

Den Direktor einer „private company limited by shares“ in Deutschland trifft die Erstattungspflicht für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.

Der BGH hat sich mit der Anwendung von § 64 GmbHG auf den Director einer in Deutschland ansässigen Limited beschäftigt.

64 GmbHG (Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) schreibt vor, dass die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet sind, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Der BGH hat mit Urteil vom 15.03.2016 (Az. II ZR 119/14) entschieden, dass § 64 Satz 1 GmbHG auf den Direktor einer „private company limited by shares“, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, zur Anwendung kommt.

Das Urteil finden Sie in DER BETRIEB vom 22.04.2016, Heft 16, Seite 949 – 950 sowie online unter Dokumentennummer DB1201517.


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)