• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ISA DE: Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

12.11.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

ISA DE: Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Bislang hat das IDW die International Standards on Auditing (ISA) in IDW Prüfungsstandards transformiert. Künftig werden die ISA unter Berücksichtigung nationaler Modifikationen unmittelbar angewendet. Im Rahmen von immer globaleren Märkten kommt den ISA eine große Bedeutung zu.

Die sog. ISA DE fassen künftig zusammen mit bestimmten, weiterhin geltenden IDW Prüfungsstandards die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung zusammen. Die zu beachtenden nationalen Besonderheiten sind in den ISA DE entweder als sog. „D.-Textziffern“ oder in der deutschen Übersetzung des Original-ISA-Textes in eckigen Klammern ergänzt. Im Zusammenhang mit der Prüfung von Jahresrechnungen, die nach den Regeln des international bedeutendsten Regelwerks International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurden, ist die Berücksichtigung der International Standards on Auditing von besonderer Relevanz.

12 neue ISA E-DE

Nachdem im Dezember 2017 bereits ISA E-DE 720 (Revised) veröffentlicht wurde, hat der Hauptfachausschuss weitere zwölf ISA E-DE verabschiedet. Es handelt sich dabei um Entwürfe von um nationale Besonderheiten modifizierten Fassungen dieser ISA:

  • International Standard on Auditing 500: Prüfungsnachweise (ISA E-DE 500)
  • International Standard on Auditing 501: Prüfungsnachweise – Besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten (ISA E-DE 501)
  • International Standard on Auditing 505: Externe Bestätigungen (ISA E-DE 505)
  • International Standard on Auditing 510: Eröffnungsbilanzwerte bei Erstprüfungsaufträgen (ISA E-DE 510)
  • International Standard on Auditing 520: Analytische Prüfungshandlungen (ISA E-DE 520)
  • International Standard on Auditing 530: Stichprobenprüfungen (ISA E-DE 530)
  • International Standard on Auditing 550: Nahe stehende Personen (ISA E-DE 550)
  • International Standard on Auditing 560: Nachträgliche Ereignisse (ISA E-DE 560)
  • International Standard on Auditing 580: Schriftliche Erklärungen (ISA E-DE 580)
  • International Standard on Auditing 600: Besondere Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (ISA E-DE 600)
  • International Standard on Auditing 610 (Revised 2013): Nutzung der Tätigkeit interner Revisoren (ISA E-DE 610 (Revised 2013))
  • International Standard on Auditing 620: Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers (ISA E-DE 620).

Aufgrund des erheblichen Umfangs werden in der IDW Life Heft 11/2018 die Standardentwürfe nur in Auszügen abgedruckt. Im Anschluss an den jeweiligen Einleitungstext, in dem auch die wesentlichen Inhalte des Standardentwurfs skizziert sind, finden Leser die Gliederung des Standards sowie die Textziffern und Anlagen, welche die zu beachtenden nationalen Modifikationen der zugrunde liegenden ISA wiedergeben und sich infolge deutscher Besonderheiten ergeben. Die in die deutsche Sprache übersetzten Original-ISA-Textziffern und -Anlagen werden ausgelassen. Vollständige Fassungen der Standardentwürfe stehen auf der IDW Website unter der Rubrik IDW Verlautbarungen/Entwürfe.

(IDW vom 08.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Fachmodul Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


21.04.2026

Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.

weiterlesen
Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Meldung

©aaabbc/fotolia.com


21.04.2026

CSRD-Umsetzung: DRSC und IDW warnen vor rückwirkenden Pflichten

DRSC und IDW verlangen klare CSRD-Regeln ohne Rückwirkung und mit praktikablen Übergangsfristen für Unternehmen.

weiterlesen
CSRD-Umsetzung: DRSC und IDW warnen vor rückwirkenden Pflichten

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht