02.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

ISA [DE] 540 (Revised) verabschiedet

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Der bislang für die Prüfung geschätzter Werte einschlägige IDW PS 314 n. F. basiert auf einer Fassung des ISA 540 (Revised and Redrafted) „Auditing Accounting Estimates, Including Fair Value Accounting Estimates, and Related Disclosures“ aus dem Jahr 2009. Aufgrund des unmittelbaren Übergangs auf die im Jahr 2018 vom IAASB verabschiedete Neufassung von ISA 540 (Revised) ergeben sich diverse  Auswirkungen auf die Abschlussprüfung.

ISA [DE] 540 (Revised) ist erstmals verpflichtend anzuwenden für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume zulässig, die am oder nach dem 15.12.2019 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2020 enden, wenn sämtliche Standards, die die künftigen vom IDW festgestellten deutschen GoA bilden, beachtet werden.

Diese Auswirkungen hat ISA [DE] 540 (Revised)

Aufgrund des unmittelbaren Übergangs auf die im Jahr 2018 vom IAASB verabschiedete Neufassung von ISA 540 (Revised) ergeben sich insbesondere  folgende materielle Auswirkungen auf die Abschlussprüfung:

  • ISA [DE] 540 (Revised) bezieht sich auf sämtliche geschätzte Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Abschlussangaben. Geschätzte Werte in der Rechnungslegung sind definiert als Geldbeträge, bei denen die Bemessung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze der Schätzunsicherheit unterliegt, d.h. der Anfälligkeit für eine inhärente Ungenauigkeit bei der Bewertung.
  • Nach ISA [DE] 540 (Revised) ist eine gesonderte Beurteilung von inhärenten Risiken und Kontrollrisiken erforderlich. Bei der Beurteilung inhärenter Risiken sind die in der Anlage 1 zu diesem Prüfungsstandard genannten inhärenten Risikofaktoren zu berücksichtigen.
  • In ISA [DE] 540 (Revised) werden deutlich mehr Anforderungen in Bezug auf die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und die weiteren Prüfungshandlungen genannt. Insbesondere wird gesondert auf die Behandlung von Daten, Methoden und Annahmen abgestellt.
  • Mit ISA [DE] 540 (Revised) gehen erweiterte Dokumentations- und Kommunikationsanforderungen einher.

Im Vergleich zum Standardentwurf wurden ausschließlich wenige sprachliche Verbesserungen in der Übersetzung des Original-ISA-Textes durchgeführt.

(IDW vom 28.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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