• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ISA [DE] 315 zu Risiken wesentlicher falscher Darstellungen verabschiedet

09.06.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

ISA [DE] 315 zu Risiken wesentlicher falscher Darstellungen verabschiedet

Das IAASB hat die Anforderungen zur Risikoidentifizierung und -beurteilung grundlegend überarbeitet. ISA [DE] (Revised 2019) behandelt die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Aus der Überarbeitung von ISA [DE] (Revised 2019) ergeben sich für die Durchführung von Abschlussprüfungen u.a. folgende Neuerungen:

·         gesonderte Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene; insb. Identifizierung sämtlicher Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschlussebene, die „reasonably possible“ sind (aus ISA 315 [Revised 2019] resultierende Folgeänderungen in ISA 200).

·         Anwendung inhärenter Risikofaktoren und Einführung des Konzepts „Spektrum inhärenter Risiken“

·         Neudefinition des Begriffs „bedeutsames Risiko“ als identifiziertes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen, für das die Beurteilung des inhärenten Risikos nahe am oberen Ende des Spektrums inhärenter Risiken liegt oder das nach anderen ISA als bedeutsames Risiko zu behandeln ist.

Die Verlautbarung gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.


IDW vom 08.06.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


06.12.2023

Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Die neue Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, reparierbar und recyclingfähiger werden.

weiterlesen
Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


06.12.2023

Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Das BVerfG hatte mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des bestehenden Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt. In der Folge gelten die für die Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte nur noch bis zum 31.12.2024. Der Gesetzgeber hat daraufhin das Grundsteuer- und Bewertungsrecht neu gefasst und eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz eingefügt, die den Bundesländern eigene länderspezifische Grundsteuergesetze ermöglicht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben aufgrund der Öffnungsklausel eigene landesrechtliche Regelungen getroffen.

weiterlesen
Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


06.12.2023

Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Die festgesetzte Erbschaftsteuer im Jahr 2021 betrug 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland; es waren 52 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt worden.

weiterlesen
Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank