• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ISA 540 (Revised) zur Prüfung von Schätzungen und entsprechenden Anhangangaben veröffentlicht

09.10.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

ISA 540 (Revised) zur Prüfung von Schätzungen und entsprechenden Anhangangaben veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den internationalen Prüfungsstandard ISA 540 (Revised), Auditing Accounting Estimates and Related Disclosures zur Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Schätzungen und entsprechende Anhangangaben veröffentlicht.

Mit dem weitgehend neu gefassten Standard wurden die Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikoeinschätzung (risk assessment procedures) überarbeitet, um die Komplexität und die Schätzungsunsicherheit besser zu adressieren. Darüber hinaus präzisiert der Standard die Reaktion des Abschlussprüfers auf identifizierte Risiken und betont die Anwendung einer berufsüblichen Grundhaltung durch den Abschlussprüfer in stärkerem Maße.

Korrespondierende Änderungen ergeben sich insbesondere an

  • ISA 230 (Audit Documentation), ISA 240 (The Auditor’s Responsibilities Relating to Fraud in an Audit of Financial Statements Accounting Estimates)
  • ISA 260 (Revised) (Communication with Those Charged with Governance)
  • ISA 500 (Audit Evidence) und
  • ISA 580 (Written Representations).

Anzuwenden ist der Standard für Abschlussprüfungen von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15.12.2019 beginnen.

(WPK vom 05.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)