10.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

ISA 250 (Revised) veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Die überarbeiteten ISA 250 (Revised) enthalten unter anderem neue Definitionen und der Beispiele von bestimmten Rechtsvorschriften.

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den überarbeiteten Standard on Auditing (ISA) 250 (Revised), Consideration of Laws and Regulations in an Audit of Financial Statements veröffentlicht.

Mit den Änderungen an ISA 250 und weiteren kleineren Folgeänderungen bei anderen Standards werden die ISA an die kürzlich veröffentlichten neuen Anforderungen des IESBA Code of Ethics zur Verantwortung des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften (non-compliance with laws and regulations, kurz NOCLAR) angepasst.

Die Änderungen enthalten zum Beispiel die

  • Überarbeitung einzelner Definitionen und der Beispiele von Rechtsvorschriften,
  • Verdeutlichung, in welchen Fällen über festgestellte oder vermutete Verstöße zu berichten ist,
  • Hervorhebung der zusätzlichen Verantwortung des Berufsangehörigen einschließlich erweiterter Dokumentations- und Kommunikationsanforderungen,
  • Betonung, dass die Kommunikation mit den Überwachungsorganen in bestimmten Fällen durch nationale Rechtsvorschriften begrenzt oder verboten sein kann.

ISA 250 (Revised) ist anwendbar für Abschlussprüfungen von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15.12.2017 beginnen. Eine Verlautbarung und weiterführende Informationen für registrierte Nutzer sind auf der Internetseite der IFAC abrufbar.

(WPK vom 07.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht