• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Irreführende Werbung mit durchgestrichenem Preis?

05.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Irreführende Werbung mit durchgestrichenem Preis?

Beitrag mit Bild

Die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht.

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass ein durchgestrichener Preis auch im Internet vom Verbraucher so verstanden wird, dass dieser früher vom Unternehmen verlangt wurde.

In dem Streitfall vertrieben beide Parteien Waren über das Internet. Zu ihrem Produktprogramm gehören Fahrradanhänger, die sie über die Handelsplattform Amazon absetzen. Am 5. November 2012 bewarb die Beklagte auf Amazon Fahrradanhänger mit einem höheren durchgestrichenen Preis und einem darunter gesetzten niedrigeren Preis. Die Klägerin hielt diese Werbung für irreführend.

Werbung war nicht irreführend

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis (BGH-Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14). Auch im Internethandel ist die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis, dem ein niedrigerer Preis gegenübergestellt wird, auf einer Handelsplattform wie Amazon.de nicht schon allein irreführend im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG und deshalb wettbewerbswidrig, weil der Werbende nicht durch einen gesonderten Hinweis klarstellt, um welchen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt.

(BGH vom 05.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


20.11.2025

EUDR-Update

Die EU diskutiert kurzfristige Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), darunter erleichterte Pflichten für kleinere Unternehmen und eine Fristverlängerung.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.11.2025

50.800 Stellen in Deutschland verloren

Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 größere Unternehmen Teile ihrer Tätigkeiten ins Ausland verlagert, was zu einem Nettoverlust von etwa 50.800 Arbeitsplätzen geführt hat.

weiterlesen
50.800 Stellen in Deutschland verloren

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank