• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Irreführende Werbung auf Buchungsportalen untersagt

26.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Irreführende Werbung auf Buchungsportalen untersagt

Beitrag mit Bild

Betrifft die Aussage zur Verfügbarkeit von Hotelzimmern lediglich das eigene Kontingent, so muss dies deutlich aus der Werbung hervorgehen, verlangt die Wettbewerbszentrale.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der hotel.de AG Nürnberg untersagt, auf ihrem Internetportal bezogen auf Übernachtungsangebote mit Hinweisen auf eine begrenzte Verfügbarkeit von Hotelzimmern zu werben.

Der Portalbetreiber hatte im eigenen Buchungsportal mit Werbeaussagen wie „nur noch 4 Zimmer verfügbar!“ und/oder „nur noch ein Zimmer verfügbar!“ auf eine beschränkte Verfügbarkeit buchbarer Hotelzimmer hingewiesen. Tatsächlich handelte es sich bei dem genannten Zimmerkontingent lediglich um das eigene Kontingent. Weitere Zimmer waren über andere Buchungskanäle für den Interessenten buchbar. Hierin sah die Wettbewerbszentrale eine unzulässige Irreführung des Nutzers von www.hotel.de.

Künstliche Verknappung verwirrt Verbraucher

Der Portalbetreiber hatte sich zunächst gegen die Klage der Wettbewerbszentrale verteidigt, war dann jedoch im Termin zur mündlichen Verhandlung bei Gericht nicht aufgetreten und ließ Versäumnisurteil gegen sich ergehen (Versäumnisurteil vom 03.02.2016, Az. 4 HK O 5203/15). Dieser Fall ist allerdings nicht der erste zur „künstlichen Verknappung“ von Angeboten auf Hotelbuchungsportalen: Ohne Gerichte konnte eine Beanstandung gegenüber dem Hotelbuchungsportal Booking.com erledigt werden. Das Unternehmen verpflichtete sich gegenüber der Wettbewerbszentrale, nicht mehr mit Aussagen wie „Letzte Chance. Wir haben nur noch 1 Zimmer“ Druck auf die Zimmersuchenden auszuüben. Hierdurch wurde der irreführende Eindruck erzeugt, im betreffenden Hotel könnten keine weiteren Zimmer gebucht werden. Tatsächlich konnten aber in vielen Fällen noch Zimmer über die hoteleigene Webseite gebucht werden.

(Wettbewerbszentrale, PM vom 23.02.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank