• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IPSAS ED 82 – Bilanzierung von Altersversorgungsplänen

05.08.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IPSAS ED 82 – Bilanzierung von Altersversorgungsplänen

Das IPSASB hat – aufbauend auf IAS 26 zu "Retirement Benefit Plans" – einen Entwurf zur Rechnungslegung von Versorgungseinrichtungen herausgegeben, die im öffentlichen Sektor eingeschaltet sind (z.B. Versorgungskasse, kommunaler Versorgungsverband).

Beitrag mit Bild

©dp@pic/fotolia.com

Anders als bei IPSAS 39, der die Abbildung von Pensionsverpflichtungen im Abschluss des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten behandelt, geht es bei IPSAS ED 82 um die Abbildung bei der Versorgungseinrichtung selbst.

IPSAS ED 82 erhöht Aussagekraft der Rechnungslegung

Bei dem Projekt handelt es sich nicht um ein reines IFRS-Alignment-Projekt. Da IAS 26 sehr veraltet ist und außerdem die Besonderheiten des öffentlichen Sektors nicht berücksichtigt, entwickelt das IPSASB aus Sicht des IDW zu Recht die Grundsätze weiter und eliminiert Wahlrechte, um die Aussagekraft der Rechnungslegung zu erhöhen.

Kritik des IDW

Hingegen suggerieren die Anwendungsleitlinien, dass es in der Regel ausreicht, versicherungsmathematische Bewertungen nur alle drei oder fünf Jahre zu erstellen, vorausgesetzt, die Bilanzierenden bemühen sich um eine grobe Aktualisierung. Das IDW bezweifelt dies angesichts der Bedeutung des Bilanzpostens und fordert das IPSASB auf, kürzere Intervalle vorzusehen, um genauere Zahlen im Abschluss zu gewährleisten.


IDW vom 03.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)