Anders als bei IPSAS 39, der die Abbildung von Pensionsverpflichtungen im Abschluss des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten behandelt, geht es bei IPSAS ED 82 um die Abbildung bei der Versorgungseinrichtung selbst.
IPSAS ED 82 erhöht Aussagekraft der Rechnungslegung
Bei dem Projekt handelt es sich nicht um ein reines IFRS-Alignment-Projekt. Da IAS 26 sehr veraltet ist und außerdem die Besonderheiten des öffentlichen Sektors nicht berücksichtigt, entwickelt das IPSASB aus Sicht des IDW zu Recht die Grundsätze weiter und eliminiert Wahlrechte, um die Aussagekraft der Rechnungslegung zu erhöhen.
Kritik des IDW
Hingegen suggerieren die Anwendungsleitlinien, dass es in der Regel ausreicht, versicherungsmathematische Bewertungen nur alle drei oder fünf Jahre zu erstellen, vorausgesetzt, die Bilanzierenden bemühen sich um eine grobe Aktualisierung. Das IDW bezweifelt dies angesichts der Bedeutung des Bilanzpostens und fordert das IPSASB auf, kürzere Intervalle vorzusehen, um genauere Zahlen im Abschluss zu gewährleisten.