10.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Investoren nicht bessergestellt

Beitrag mit Bild

Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Bedenken der Bürger wurden dem CETA-Abkommen ein Gemeinsames Auslegungsinstrument und Protokollerklärungen beigefügt, die für Klarstellungen sorgen sollen.

Ausländische Investoren haben durch das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA im Vergleich mit inländischen Investoren keine weitergehenden materiellen Rechte.

Inländische Unternehmen können nicht vor dem Investitionsschiedsgericht klagen. Sie können sich aber bei Investitionen in Kanada ebenfalls auf die Investitionsschutzbestimmungen von CETA berufen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/11069) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10726). Durch das Abkommen würden keine Erwartungen von Investoren geschützt, mit einer Investition bestimmte Gewinne zu erzielen.

Bereich Investitionsschutz klar geregelt

Zu dem von den Vertragsparteien vereinbarten Gemeinsamen Auslegungsinstrument zu CETA heißt es, dieses bringe „klar und deutlich“ zum Ausdruck, worauf man sich zu verschiedenen Bestimmungen des Abkommens geeinigt habe und wie diese Bestimmungen auszulegen seien. Dazu gehöre unter anderem auch der Bereich Investitionsschutz und Streitbeilegung.

(Dt. Bundestag, hib 76/2017 vom 09.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank