10.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Investoren nicht bessergestellt

Beitrag mit Bild

Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Bedenken der Bürger wurden dem CETA-Abkommen ein Gemeinsames Auslegungsinstrument und Protokollerklärungen beigefügt, die für Klarstellungen sorgen sollen.

Ausländische Investoren haben durch das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA im Vergleich mit inländischen Investoren keine weitergehenden materiellen Rechte.

Inländische Unternehmen können nicht vor dem Investitionsschiedsgericht klagen. Sie können sich aber bei Investitionen in Kanada ebenfalls auf die Investitionsschutzbestimmungen von CETA berufen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/11069) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10726). Durch das Abkommen würden keine Erwartungen von Investoren geschützt, mit einer Investition bestimmte Gewinne zu erzielen.

Bereich Investitionsschutz klar geregelt

Zu dem von den Vertragsparteien vereinbarten Gemeinsamen Auslegungsinstrument zu CETA heißt es, dieses bringe „klar und deutlich“ zum Ausdruck, worauf man sich zu verschiedenen Bestimmungen des Abkommens geeinigt habe und wie diese Bestimmungen auszulegen seien. Dazu gehöre unter anderem auch der Bereich Investitionsschutz und Streitbeilegung.

(Dt. Bundestag, hib 76/2017 vom 09.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank