10.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Investoren nicht bessergestellt

Beitrag mit Bild

Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Bedenken der Bürger wurden dem CETA-Abkommen ein Gemeinsames Auslegungsinstrument und Protokollerklärungen beigefügt, die für Klarstellungen sorgen sollen.

Ausländische Investoren haben durch das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA im Vergleich mit inländischen Investoren keine weitergehenden materiellen Rechte.

Inländische Unternehmen können nicht vor dem Investitionsschiedsgericht klagen. Sie können sich aber bei Investitionen in Kanada ebenfalls auf die Investitionsschutzbestimmungen von CETA berufen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/11069) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10726). Durch das Abkommen würden keine Erwartungen von Investoren geschützt, mit einer Investition bestimmte Gewinne zu erzielen.

Bereich Investitionsschutz klar geregelt

Zu dem von den Vertragsparteien vereinbarten Gemeinsamen Auslegungsinstrument zu CETA heißt es, dieses bringe „klar und deutlich“ zum Ausdruck, worauf man sich zu verschiedenen Bestimmungen des Abkommens geeinigt habe und wie diese Bestimmungen auszulegen seien. Dazu gehöre unter anderem auch der Bereich Investitionsschutz und Streitbeilegung.

(Dt. Bundestag, hib 76/2017 vom 09.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht