• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Investmentsteuergesetz: Bund verhindert aggressive Steuergestaltungen

25.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Investmentsteuergesetz: Bund verhindert aggressive Steuergestaltungen

Beitrag mit Bild

Cum/Cum-Gestaltungen sind darauf angelegt, die Besteuerung der Dividenden durch ausländische Anleger mit Hilfe inländischer Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen. Die Änderungen sehen vor, dass Steuerpflichtige die Aktien für einen Mindestzeitraum halten müssen.

Die Bundesregierung will ein einfaches und verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen. Zudem will sie aggressive Steuergestaltungen verhindern. Das Gesetz zu einer neuen Investmentbesteuerung wird rückwirkend für Dividenden greifen, die ab 2016 fließen.

Das neue Gesetz schiebt Steuervermeidung und Missbrauch einen Riegel vor. Neue Bestimmungen sollen die Steuererklärungspflichten deutlich reduzieren. Dadurch haben Bürger und Wirtschaft weniger Aufwand. Auf der anderen Seite müssen auch Finanzämter weniger kontrollieren.

Umgehung von Steuern verhindern

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere auch Regelungen, um aggressive Steuergestaltungen zu unterbinden. Dies betrifft beispielsweise die Umgehung der Dividendenbesteuerung zum Beispiel mit Hilfe inländischer Investmentfonds durch sogenannte Cum/Cum-Gestaltungen. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer. So muss der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko tragen. Haftung und Risiko werden dadurch wieder zusammengeführt

EU-rechtliche Risiken ausräumen

Gleichzeitig erfolgen europarechtliche Anpassungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, inländische Dividenden bei inländischen und ausländischen Fonds gleich zu behandeln. Die Ungleichbehandlung verstößt gegen europäisches Recht. Das Gesetz zu einer neuen Investmentbesteuerung ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen greifen rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen.

(Bundesregierung vom 24.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


24.09.2026

BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen kann die einzige Betriebsstätte den Tätigkeitsmittelpunkt und damit die steuerliche Behandlung der Heimfahrten bestimmen.

weiterlesen
BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Meldung

©Lothar Drechsel/fotolia.com


24.09.2026

Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen

Ein großräumiges Tätigkeitsgebiet allein ist keine Betriebsstätte und begrenzt den Betriebsausgabenabzug für Fahrtkosten nicht.

weiterlesen
Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht