• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Investmentsteuergesetz: Bund verhindert aggressive Steuergestaltungen

25.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Investmentsteuergesetz: Bund verhindert aggressive Steuergestaltungen

Beitrag mit Bild

Cum/Cum-Gestaltungen sind darauf angelegt, die Besteuerung der Dividenden durch ausländische Anleger mit Hilfe inländischer Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen. Die Änderungen sehen vor, dass Steuerpflichtige die Aktien für einen Mindestzeitraum halten müssen.

Die Bundesregierung will ein einfaches und verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen. Zudem will sie aggressive Steuergestaltungen verhindern. Das Gesetz zu einer neuen Investmentbesteuerung wird rückwirkend für Dividenden greifen, die ab 2016 fließen.

Das neue Gesetz schiebt Steuervermeidung und Missbrauch einen Riegel vor. Neue Bestimmungen sollen die Steuererklärungspflichten deutlich reduzieren. Dadurch haben Bürger und Wirtschaft weniger Aufwand. Auf der anderen Seite müssen auch Finanzämter weniger kontrollieren.

Umgehung von Steuern verhindern

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere auch Regelungen, um aggressive Steuergestaltungen zu unterbinden. Dies betrifft beispielsweise die Umgehung der Dividendenbesteuerung zum Beispiel mit Hilfe inländischer Investmentfonds durch sogenannte Cum/Cum-Gestaltungen. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer. So muss der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko tragen. Haftung und Risiko werden dadurch wieder zusammengeführt

EU-rechtliche Risiken ausräumen

Gleichzeitig erfolgen europarechtliche Anpassungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, inländische Dividenden bei inländischen und ausländischen Fonds gleich zu behandeln. Die Ungleichbehandlung verstößt gegen europäisches Recht. Das Gesetz zu einer neuen Investmentbesteuerung ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen greifen rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen.

(Bundesregierung vom 24.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)