Die BaFin hat einen Entwurf zur Änderung der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) sowie einen Entwurf zur Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV) zur Konsultation gestellt.
Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der OGAW-V-Richtlinie, der fünften Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, das neue Regelungen für die Vergabe von Darlehen und Investitionen in unverbriefte Darlehensforderungen für Rechnung bestimmter Investmentvermögen eingeführt hat.
Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung
Die neuen Regelungen erfordern Ergänzungen zum Gegenstand der Prüfung und zu den Inhalten der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie für die von ihnen verwalteten Investmentvermögen. Auch sollen Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung zu diesen Investmentvermögen sowie zur Bewertung dieser Vermögensgegenstände aus Anlegerschutz- und Transparenzgründen erweitert werden.
Neuerungen bei den Prüfungs- und Berichtspflichten
Zusätzlich gibt es Neuerungen bei der Übermittlung der Prüfungsberichte über das MVP-Portal sowie bei den Prüfungs- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und der Benchmark-Verordnung. Daneben dienen die Änderungsverordnungen redaktionellen und klarstellenden Anpassungen und Korrekturen.
Stellungnahmen zu beiden Entwürfen nimmt die BaFin bis zum 15.08.2017 hier entgegen.
(BaFin, PM vom 25.07.2017 / Viola C. Didier)