• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ verlängert

09.02.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

„INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ verlängert

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird nun mit Wirkung zum 06.02.2023 für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit auch weiterhin bezuschusst.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Bereits seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups.

In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom letzten Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen so angepasst, dass zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von sog. Virgin Angels, also erstmals investierenden Business Angels, erfolgt.

Erhöhung des Erwerbszuschusses

„Wir haben in der Evaluation gesehen, dass Virgin Angels oder Business Angels mit bisher nur wenigen Investments besonders sensitiv auf eine Erhöhung der INVEST-Zuschüsse reagieren“, resümiert die Beauftragte des BMWK für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann. „Wir haben daher den Erwerbszuschuss erstmals seit 10 Jahren deutlich von bisher 20 % auf 25 % angehoben. Mit der Einführung eines INVEST-Budgets in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro natürlicher Person und weiteren Anpassungen bei den Investitionsgrenzen sollen vor allem Virgin Angels neu in den Markt eintreten und dann auch dauerhaft am Markt bleiben, sodass mit INVEST eine nachhaltige Belebung des Business-Angel-Marktes erfolgt.“

Anschluss-Investments sind nicht mehr INVEST-förderfähig

Die aufgrund knapper Haushaltsmittel zum 01.03.2022 vorgenommenen Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden nun zum Teil wieder zurückgefahren. So werden Wandeldarlehen dem direkten Anteilserwerb wieder gleichgestellt und der Erwerbszuschuss beträgt in beiden Fällen zukünftig 25 %. Auch die Mindestinvestitionssumme wird wieder von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Anschluss-Investments sind jedoch entsprechend den Empfehlungen der Evaluation auch weiterhin nicht mehr INVEST-förderfähig.


BMWK vom 07.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


17.04.2024

EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Die neue ZEW-Studie zeigt, dass durch die Offenlegungspflicht für Unternehmen in der EU eine Ungleichbehandlung zu multinationalen Konzernen stattfindet.

weiterlesen
EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Meldung

dmitrydemidovich/123rf.com


17.04.2024

Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Die neue Verordnung wird den derzeitigen Energiemarkt in einen Markt umwandeln, der hauptsächlich auf zwei Quellen basiert – grüner Strom und grüne Gase.

weiterlesen
Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Meldung

©RioPatuca Images/fotolia.com


16.04.2024

Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, an der stufenweisen Wiedereingliederung mitzuwirken. Dem steht eine fehlende Fahrtüchtigkeit des Arbeitnehmers nicht entgegen.

weiterlesen
Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank