Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstmals verpflichtend anzuwenden. Prof. Dr. Christian Fink, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen & Controlling, an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden, erklärt im Interview, worauf Unternehmen vorbereitet sein müssen.
Herr Prof. Fink, inwiefern profitieren insbesondere kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften von den Neuregelungen durch das BilRUG?
Prof. Christian Fink: Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB profitieren insbesondere vom Wegfall einer Vielzahl von Anhangangaben. Grund hierfür ist die von der EU vorgeschriebene Maximalharmonisierung der Anhangangaben. Danach dürfen die EU-Mitgliedstaaten kleinen Kapitalgesellschaften nicht mehr Anhangangaben abverlangen, als in der EU-Bilanzrichtlinie gefordert. Im Zuge der Umsetzung dieser Regelung hat der Gesetzgeber eine Reihe von Angabepflichten für kleine Kapitalgesellschaften gestrichen.
Und wie sieht die Lage bei großen Kapitalgesellschaften aus?
Prof. Christian Fink: Ausweislich der Gesetzesbegründung werden mit dem BilRUG keine größeren Auswirkungen auf die deutsche Bilanzierungspraxis erwartet. Schließlich sei das deutsche Bilanzrecht bereits mit dem BilMoG zu einem modernen Regelwerk fortentwickelt worden. Allerdings ist ein etwas differenzierterer Blick auf die Änderungen nötig, um Umsetzungsaufwand und Auswirkungen beurteilen zu können. Ein für einige Unternehmen vorteilhafter Effekt resultiert zweifelsohne aus der Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassenbemessung. Hingegen können v.a. die Anpassung der Definition der Umsatzerlöse sowie die grundsätzliche, wenn auch moderate, Ausweitung der Anhangangaben für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften neue Belastungen nach sich ziehen.
Wie können Unternehmen Überraschungen am Jahresende vermeiden?
Prof. Christian Fink: Um Überraschungen am Jahresende zu vermeiden ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Änderungen durch das BilRUG auseinanderzusetzen. Dies kann intern über spezielle Projektgruppen gelöst werden, aber auch über den Einbezug externer Quellen oder Dienstleister – sei es anhand der einschlägigen Fachliteratur oder beispielsweise durch Schulungsveranstaltungen. Dabei sind aber nicht nur die Mitarbeiter der Accounting-Abteilungen einzubeziehen, auch die Gesellschafter als Abschlussadressaten oder das Controlling, welches mit den Zahlen aus dem externen Rechnungswesen arbeitet, müssen über die wesentlichen Änderungen informiert werden. Hierbei werden die Neudefinition der Umsatzerlöse und ihre Auswirkungen auf Rechenwerke und Kennzahlen eine zentrale Rolle spielen.
(Das Interview führte Viola C. Didier)
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Im Seminar „BilRUG in der Praxis“ am 11. März 2016 in Düsseldorf informieren erfahrene Experten – darunter Prof. Dr. Christian Fink über die wesentlichen mit dem BilRUG verbundenen Änderungen. Die Teilnehmer erlernen den sicheren Umgang mit den wichtigsten BilRUG-Neuerungen und arbeiten sich anhand von Praxisbeispielen und Übungen in die geänderten Regelungen ein.
Weitere Details und Termine erfahren Sie unter http://www.fachmedien.de/bilrug