• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Interview: Neue Herausforderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

26.01.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Interview: Neue Herausforderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Beitrag mit Bild

Prof. Dr. Christian Fink war mehrere Jahre als Manager Accounting Regulations für ein international tätiges Familienunternehmen tätig und berät Unternehmen zu verschiedensten Fragestellungen im Rechnungswesen.

Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstmals verpflichtend anzuwenden. Prof. Dr. Christian Fink, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen & Controlling, an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden, erklärt im Interview, worauf Unternehmen vorbereitet sein müssen.

Herr Prof. Fink, inwiefern profitieren insbesondere kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften von den Neuregelungen durch das BilRUG?

Prof. Christian Fink: Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a HGB profitieren insbesondere vom Wegfall einer Vielzahl von Anhangangaben. Grund hierfür ist die von der EU vorgeschriebene Maximalharmonisierung der Anhangangaben. Danach dürfen die EU-Mitgliedstaaten kleinen Kapitalgesellschaften nicht mehr Anhangangaben abverlangen, als in der EU-Bilanzrichtlinie gefordert. Im Zuge der Umsetzung dieser Regelung hat der Gesetzgeber eine Reihe von Angabepflichten für kleine Kapitalgesellschaften gestrichen.

Und wie sieht die Lage bei großen Kapitalgesellschaften aus?

Prof. Christian Fink: Ausweislich der Gesetzesbegründung werden mit dem BilRUG keine größeren Auswirkungen auf die deutsche Bilanzierungspraxis erwartet. Schließlich sei das deutsche Bilanzrecht bereits mit dem BilMoG zu einem modernen Regelwerk fortentwickelt worden. Allerdings ist ein etwas differenzierterer Blick auf die Änderungen nötig, um Umsetzungsaufwand und Auswirkungen beurteilen zu können. Ein für einige Unternehmen vorteilhafter Effekt resultiert zweifelsohne aus der Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassenbemessung. Hingegen können v.a. die Anpassung der Definition der Umsatzerlöse sowie die grundsätzliche, wenn auch moderate, Ausweitung der Anhangangaben für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften neue Belastungen nach sich ziehen.

Wie können Unternehmen Überraschungen am Jahresende vermeiden?

Prof. Christian Fink: Um Überraschungen am Jahresende zu vermeiden ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Änderungen durch das BilRUG auseinanderzusetzen. Dies kann intern über spezielle Projektgruppen gelöst werden, aber auch über den Einbezug externer Quellen oder Dienstleister – sei es anhand der einschlägigen Fachliteratur oder beispielsweise durch Schulungsveranstaltungen. Dabei sind aber nicht nur die Mitarbeiter der Accounting-Abteilungen einzubeziehen, auch die Gesellschafter als Abschlussadressaten oder das Controlling, welches mit den Zahlen aus dem externen Rechnungswesen arbeitet, müssen über die wesentlichen Änderungen informiert werden. Hierbei werden die Neudefinition der Umsatzerlöse und ihre Auswirkungen auf Rechenwerke und Kennzahlen eine zentrale Rolle spielen.

(Das Interview führte Viola C. Didier)

Mehr erfahren

Im Seminar „BilRUG in der Praxis“ am 11. März 2016 in Düsseldorf informieren erfahrene Experten – darunter Prof. Dr. Christian Fink über die wesentlichen mit dem BilRUG verbundenen Änderungen. Die Teilnehmer erlernen den sicheren Umgang mit den wichtigsten BilRUG-Neuerungen und arbeiten sich anhand von Praxisbeispielen und Übungen in die geänderten Regelungen ein.

Weitere Details und Termine erfahren Sie unter http://www.fachmedien.de/bilrug


Weitere Meldungen


Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Meldung

©kebox/fotolia.com


15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Die EU Inc. braucht trotz digitaler Gründung wirksame Kontrollen, klare Regeln und verlässlichen Gläubigerschutz.

weiterlesen
DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Meldung

khwaneigq/123rf.com


15.07.2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit und individuelle Entscheidungen.

weiterlesen
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht