• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzwelle voraus: Finanzämter stundeten über 22 Milliarden Euro Steuern

02.03.2021

Meldung, Steuerrecht

Insolvenzwelle voraus: Finanzämter stundeten über 22 Milliarden Euro Steuern

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Die Finanzämter in Deutschland haben Unternehmen im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise insgesamt 22,47 Milliarden Euro Steuern gestundet. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die bald eine Insolvenzwelle befürchtet.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erleichterte mit dem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.03.2020 die Bedingungen von Steuerstundungen, um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten. Diese Maßnahme wurde am 22.12.2020 bis zum 31.03.2021 verlängert.

Verlagerung von Insolvenzen?

Bei dieser Maßnahme besteht allerdings nach Ansicht der Fragesteller die Gefahr, dass sich Liquiditätsengpässe und Insolvenzen lediglich verlagern. Aus den Antragsvorlagen der Bundesländer gehen verschiedene Stundungszeiträume hervor – so beispielsweise in Bayern drei Monate. In Sachsen wird wahlweise die Option „bis 30.06.2021“ gewährt. Sobald die Steuern fällig werden, könnten enorme Lasten auf die Unternehmen zukommen. Vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesunde Unternehmen würden nach Ansicht der FDP so dennoch in die Insolvenz getrieben. Über die Höhe und die Art und Weise der Rückzahlung herrsche nach Ansicht der FDP ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit.

Bundesregierung sieht keine drohende Insolvenzwelle

Es sei kein Liquiditätsengpass durch eine kumulierte Verlagerung der Fälligkeit dieser Stundungen zu befürchten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Von den Stundungen, die die Länder im Zeitraum vom 19.03. bis zum 31.12.2020 gewährt haben (22,47 Mrd. Euro), ist nach Einschätzung der Bundesregierung der überwiegende Teil bereits getilgt. Das Volumen der zum 31.12.2020 noch nicht getilgten Stundungen schätzt die Bundesregierung auf 4,36 Mrd. Euro.

Darüber hinaus wurde mit dem BMF-Schreiben vom 22.12.2020 die Möglichkeit geschaffen, dass über den 30.06.2021 hinaus zinslose Anschlussstundungen für die bis zum 31.03.2021 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31.12.2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung zu gewähren sind. Weitergehende Stundungen sind im sonst üblichen Antragsverfahren möglich.

Weitere Hilfsmaßnahmen in petto

Die Bundesregierung versucht zudem, mit einer Reihe von Maßnahmen die Wirtschaftsstrukturen zu schützen und Arbeitsplätze zu sichern. Neben den genannten Stundungsmöglichkeiten zählen dazu u. a. die November- und Dezemberhilfe, die Überbrückungshilfen I und II und fortan die Überbrückungshilfen III für Unternehmen mit einem corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 % im jeweiligen Monat. Außerdem steht den Unternehmen das Angebot der KfW zur Sicherstellung der Liquidität zur Verfügung.

(Dt. Bundestag vom 01.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht