Verspätet gestellte Insolvenzanträge führen zu teils immensen Insolvenzverschleppungsschäden. Die Praxis zeigt, dass Geschäftsleiter die Insolvenz häufig zu spät beantragen. Umso wichtiger ist die transparente Aufarbeitung einer Insolvenzverschleppung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Von einer Insolvenzverschleppung spricht man, wenn ein Unternehmen gegen Insolvenzantragspflichten verstößt, also etwa seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, aber trotzdem keinen Insolvenzantrag stellt. Gerade bei größeren Insolvenzen gingen häufig längere Perioden, in denen das Unternehmen erhebliche Verluste realisiert hat, voraus. Wird der Betrieb in einer solchen Situation weitergeführt, ist eine Insolvenzverschärfung die Folge. Es sind die Vertragspartner des Unternehmens, die das Risiko tragen: Sie müssen im Insolvenzverfahren die Verluste übernehmen. Die Entstehung eben dieser Verluste gilt es zu vermeiden.
Vertragspartner tragen Risiko
„Eine Insolvenz fällt nicht vom Himmel“, erläutert Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung. Zuvor durchläuft das Unternehmen zunächst eine strategische Krise, anschließend unter anderem die Ertrags- und die Finanzierungskrise, die dann in einer Liquiditätskrise münden. „Ein verantwortungsvoll handelnder Geschäftsleiter erkennt diese Krisensymptome. Schafft er es nicht, den Turnaround zu erreichen, nimmt er das Unternehmen vom Markt.“ Tue er dies nicht, stiegen die Verluste weiter und müssten letztendlich in einem Insolvenzverfahren verteilt werden.
Unabhängige Insolvenzverwalter und gut ausgestattete Gerichte
„Jede Insolvenzverschleppung muss transparent in einem Insolvenzverfahren aufgearbeitet werden“, fordert Weitzmann. Dafür bedarf es sowohl eines unabhängigen Insolvenzverwalters als auch eines qualifiziert arbeitenden Gerichts. Die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung setzt sich deshalb nachhaltig dafür ein, dass auch die Gerichte entsprechend sachlich und personell ausgestattet werden. Nur so können sie solche komplexen und arbeitsintensiven Wirtschaftsverfahren adäquat bearbeiten.
(DAV, PM vom 27.11.2017 / Viola C. Didier)