• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzverschleppung: Transparente Aufarbeitung ist essentiell

28.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzverschleppung: Transparente Aufarbeitung ist essentiell

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Verspätet gestellte Insolvenzanträge führen zu teils immensen Insolvenzverschleppungsschäden. Die Praxis zeigt, dass Geschäftsleiter die Insolvenz häufig zu spät beantragen. Umso wichtiger ist die transparente Aufarbeitung einer Insolvenzverschleppung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

Von einer Insolvenzverschleppung spricht man, wenn ein Unternehmen gegen Insolvenzantragspflichten verstößt, also etwa seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, aber trotzdem keinen Insolvenzantrag stellt. Gerade bei größeren Insolvenzen gingen häufig längere Perioden, in denen das Unternehmen erhebliche Verluste realisiert hat, voraus. Wird der Betrieb in einer solchen Situation weitergeführt, ist eine Insolvenzverschärfung die Folge. Es sind die Vertragspartner des Unternehmens, die das Risiko tragen: Sie müssen im Insolvenzverfahren die Verluste übernehmen. Die Entstehung eben dieser Verluste gilt es zu vermeiden.

Vertragspartner tragen Risiko

„Eine Insolvenz fällt nicht vom Himmel“, erläutert Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung. Zuvor durchläuft das Unternehmen zunächst eine strategische Krise, anschließend unter anderem die Ertrags- und die Finanzierungskrise, die dann in einer Liquiditätskrise münden. „Ein verantwortungsvoll handelnder Geschäftsleiter erkennt diese Krisensymptome. Schafft er es nicht, den Turnaround zu erreichen, nimmt er das Unternehmen vom Markt.“ Tue er dies nicht, stiegen die Verluste weiter und müssten letztendlich in einem Insolvenzverfahren verteilt werden.

Unabhängige Insolvenzverwalter und gut ausgestattete Gerichte

„Jede Insolvenzverschleppung muss transparent in einem Insolvenzverfahren aufgearbeitet werden“, fordert Weitzmann. Dafür bedarf es sowohl eines unabhängigen Insolvenzverwalters als auch eines qualifiziert arbeitenden Gerichts. Die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung setzt sich deshalb nachhaltig dafür ein, dass auch die Gerichte entsprechend sachlich und personell ausgestattet werden. Nur so können sie solche komplexen und arbeitsintensiven Wirtschaftsverfahren adäquat bearbeiten.

(DAV, PM vom 27.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ginasanders/123rf.com


17.02.2026

ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Nach einem Kirchenaustritt darf die Kirchensteuer nicht mehr einbehalten werden, auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung versehentlich anderes angibt.

weiterlesen
ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


17.02.2026

Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Gesellschaftsverträge dürfen im Rahmen der Privatautonomie Altersgrenzen für Organmitglieder vorsehen, sofern keine unsachliche Diskriminierung vorliegt.

weiterlesen
Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Steuerboard

Rabea Pape-Lingier / Nils Etzig


17.02.2026

Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit

Dass die globale Mindeststeuer äußerst compliance-intensiv ausfallen würde, überrascht in der Steuerwelt kaum jemanden. Die OECD verspricht mit ihrem Side-by-Side Package vom Januar 2026 „materielle Vereinfachungen“ bei der globalen Mindeststeuer.

weiterlesen
Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)