05.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzverfahren von Condor eröffnet

Beitrag mit Bild

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 01.12.2019 das Insolvenzverfahren der Condor Flugdienst GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Der Flugbetrieb soll nach Mitteilung der Gesellschaft während des Verfahrens weiterhin vollumfänglich und uneingeschränkt fortgesetzt werden.

Das Hauptverfahren der Condor Flugdienst GmbH wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß § 270 InsO, Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet. Zum Sachwalter wurde Herr Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt, der das Unternehmen bereits als vorläufiger Sachwalter im Eröffnungsverfahren, dem sogenannten Schutzschirmverfahren, seit dem 26.09.2019 begleitet hat.

Sanierung von Condor hat Aussicht auf Erfolg

Die Schuldnerin beabsichtigt, sich durch einen Sanierungsplan für eine Zukunft mit einem neuen Eigentümer und ohne den insolventen ehemaligen Mutterkonzern Thomas Cook aufzustellen. Das Gutachten des vorläufigen Sachwalters bestätigt, dass die angestrebte Sanierung der Schuldnerin Aussicht auf Erfolg hat.

Fortführung des Geschäftsbetriebs

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, die verschiedene Gläubigergruppen vertreten, haben der Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Anordnung der Eigenverwaltung sowie der Bestellung von Prof. Dr. Lucas Flöther zum Sachwalter zugestimmt.

(AG Frankfurt/M. / PM vom 02.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)