05.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzverfahren von Condor eröffnet

Beitrag mit Bild

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 01.12.2019 das Insolvenzverfahren der Condor Flugdienst GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Der Flugbetrieb soll nach Mitteilung der Gesellschaft während des Verfahrens weiterhin vollumfänglich und uneingeschränkt fortgesetzt werden.

Das Hauptverfahren der Condor Flugdienst GmbH wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß § 270 InsO, Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet. Zum Sachwalter wurde Herr Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt, der das Unternehmen bereits als vorläufiger Sachwalter im Eröffnungsverfahren, dem sogenannten Schutzschirmverfahren, seit dem 26.09.2019 begleitet hat.

Sanierung von Condor hat Aussicht auf Erfolg

Die Schuldnerin beabsichtigt, sich durch einen Sanierungsplan für eine Zukunft mit einem neuen Eigentümer und ohne den insolventen ehemaligen Mutterkonzern Thomas Cook aufzustellen. Das Gutachten des vorläufigen Sachwalters bestätigt, dass die angestrebte Sanierung der Schuldnerin Aussicht auf Erfolg hat.

Fortführung des Geschäftsbetriebs

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, die verschiedene Gläubigergruppen vertreten, haben der Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Anordnung der Eigenverwaltung sowie der Bestellung von Prof. Dr. Lucas Flöther zum Sachwalter zugestimmt.

(AG Frankfurt/M. / PM vom 02.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)