05.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzverfahren von Condor eröffnet

Beitrag mit Bild

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 01.12.2019 das Insolvenzverfahren der Condor Flugdienst GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Der Flugbetrieb soll nach Mitteilung der Gesellschaft während des Verfahrens weiterhin vollumfänglich und uneingeschränkt fortgesetzt werden.

Das Hauptverfahren der Condor Flugdienst GmbH wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß § 270 InsO, Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet. Zum Sachwalter wurde Herr Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt, der das Unternehmen bereits als vorläufiger Sachwalter im Eröffnungsverfahren, dem sogenannten Schutzschirmverfahren, seit dem 26.09.2019 begleitet hat.

Sanierung von Condor hat Aussicht auf Erfolg

Die Schuldnerin beabsichtigt, sich durch einen Sanierungsplan für eine Zukunft mit einem neuen Eigentümer und ohne den insolventen ehemaligen Mutterkonzern Thomas Cook aufzustellen. Das Gutachten des vorläufigen Sachwalters bestätigt, dass die angestrebte Sanierung der Schuldnerin Aussicht auf Erfolg hat.

Fortführung des Geschäftsbetriebs

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, die verschiedene Gläubigergruppen vertreten, haben der Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Anordnung der Eigenverwaltung sowie der Bestellung von Prof. Dr. Lucas Flöther zum Sachwalter zugestimmt.

(AG Frankfurt/M. / PM vom 02.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Imillian/fotolia.com


27.01.2026

Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Das ArbG Offenbach hat die fristlose Kündigung eines Chefjustiziars für unwirksam erklärt, die ordentliche Kündigung jedoch wegen Pflichtverletzungen bestätigt.

weiterlesen
Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Meldung

©Travis/fotolia.com


26.01.2026

Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass beim Krypto-Lending von Bitcoin keine Kapitalforderungen im Sinne des EStG vorliegen.

weiterlesen
Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)