• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzrechtliche Einordnung von Verbindlichkeiten

12.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzrechtliche Einordnung von Verbindlichkeiten

Beitrag mit Bild

Mit der Auslegungshilfe beseitigen die drei Behörden Unklarheiten hinsichtlich der Einstufung strukturierter Schuldtitel bzw. Geldmarktinstrumente.

BaFin, Deutsche Bundesbank und FMSA haben eine gemeinsame Auslegungshilfe zur insolvenzrechtlichen Einordnung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten nach § 46f Absätze 5-7 Kreditwesengesetz neue Fassung (KWG n. F.) erstellt.

Durch das Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) wird ab dem 01.01.2017 für bestimmte unbesicherte, nichtnachrangige Verbindlichkeiten von CRR-Kreditinstituten eine gesonderte Rangklasse innerhalb der Insolvenzforderungen nach § 38 der Insolvenzordnung (InsO) geschaffen. Nachrangige Insolvenzforderungen im Sinne von § 39 InsO bleiben unberührt. Die neue Regelung findet sich in § 46f Abs. 5-7 KWG n. F. Sie dient dazu, die Abwicklungsfähigkeit von CRR-Instituten zu verbessern.

Auslegungshilfe beseitigt Unklarheiten

Spiegelbildlich zur neuen Rangfolge der Gläubigerbefriedigung nach § 46f Abs. 5 KWG n. F. muss die Abwicklungsbehörde ab 01.01.2017 bei der Abwicklung eines CRR-Instituts zunächst alle Verbindlichkeiten aus der von der Neuregelung erfassten neuen Rangklasse im Rahmen der Gläubigerbeteiligung heranziehen, bevor die übrigen Verbindlichkeiten des § 38 InsO herangezogen werden können. Sogenannte strukturierte Schuldtitel, die die in § 46f Abs. 6 Satz 2 und Abs. 7 KWG n. F. aufgeführten Kriterien erfüllen, sowie Geldmarktinstrumente fallen nicht in die neue Rangklasse.

Die Auslegungshilfe soll Unklarheiten hinsichtlich der Einstufung strukturierter Schuldtitel bzw. Geldmarktinstrumente beseitigen; Sie finden sie auf der Webseite der BaFin:

Gemeinsame Auslegungshilfe zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten

(BaFin vom 05.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)