• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Zum Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

26.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Zum Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Beitrag mit Bild

Ist der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden oder war zu diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt?

Das Finanzgericht Hamburg hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids befasst, durch den der Beklagte Insolvenzforderungen aus Umsatzsteuer 2002 gegen Umsatzsteuerguthaben der Schuldnerin aus 2008 aufgerechnet hat. 

Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist eine Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Die für eine Aufrechnung wichtige Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht ist, stellte das Finanzgericht Hamburg mit Urteil vom 25.11.2015 (Az. 6 K 167/15) klar.

BFH hat das letzte Wort

Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG, sondern ob sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegen haben. Nach einer früheren Entscheidung des FGs handelt es sich in diesem Sinne um eine materiell-rechtliche Voraussetzung, wenn für eine Berichtigung gem. § 14c Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 UStG verlangt wird, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, Az. des BFH: VII R 34/15.

(FG Hamburg, Urteil vom 25.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht