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02.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzaussetzung bis 31.12.2020 verlängert

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum soll das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Das Kabinett hat heute eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen.

Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll nun bis zum 31.12.2020 verlängert werden, um eben gerade diese Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum und sollen nach dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern.

Insolvenzaussetzung wegen Corona

Das Gesetz hat im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.

Gilt nur für überschuldete Unternehmen

Diese Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden.

Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30.09.2020 aus. Sie verlängert sich nun bis zum 31.12.2020. Der Gesetzentwurf wird nach der heutigen Befassung im Kabinett von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt.

(Bundesregierung vom 02.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


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