• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzanfechtungsrisiken bei Distressed M&A-Deals

01.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzanfechtungsrisiken bei Distressed M&A-Deals

Unternehmenskäufe in der Krise können für die Erwerber äußerst lukrative Geschäfte sein. Allerdings gilt auch hier: Wo spannende Chancen sind, da sind bekanntlich auch beträchtliche Risiken.

Beitrag mit Bild

Gerade bei Distressed MA-Transaktionen liegt der Kaufpreis regelmäßig unter dem Unternehmenswert.

Bei Distressed M&A-Deals kommen die Risiken nicht selten in Gestalt einer späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter zum Vorschein. Der Erwerber hat im Falle einer erfolgreichen Anfechtung die Geschäftsanteile respektive die Assets an die Insolvenzmasse zurückzugewähren und kann seinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nur zur Insolvenztabelle anmelden.

Problem: Der Erwerber wird insolvent

Die von RA Dr. Daniel Kunz kommentierte Entscheidung des BGH vom 15.09.2016 (Az. IX ZR 250/15) betrifft die Konstellation, dass der Erwerber – und nicht der Veräußerer – später Insolvenzantrag stellen musste. Dennoch hilft sie auch dem Erwerber, sein Anfechtungsrisiko für den Fall einer späteren Insolvenz des Veräußerers zu reduzieren, vorausgesetzt, es werden die richtigen Schlüsse gezogen. Sie finden den Kurzkommentar im kommenden Heft sowie online unter DB1227478.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com


11.02.2025

Worauf Wirtschaftsprüfer beim KI-Einsatz achten müssen

Die Nutzung von KI-generierten Ergebnissen setzt voraus, dass Wirtschaftsprüfer deren Verlässlichkeit beurteilen können. Hier hilft das FAQ der WPK weiter.

weiterlesen
Worauf Wirtschaftsprüfer beim KI-Einsatz achten müssen

Meldung

©momius/fotolia.com


11.02.2025

Hackerangriff auf Rechnungen: Wer haftet wirklich?

Ein aktuelles OLG-Urteil zeigt, dass Unternehmen für unzureichenden Datenschutz beim Versand von Rechnungen haften können.

weiterlesen
Hackerangriff auf Rechnungen: Wer haftet wirklich?

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


10.02.2025

Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Das Urteil des LSG zeigt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht allein durch einen unterschriebenen Vertrag entsteht. Ohne Arbeitsantritt gibt es keine Sozialversicherungspflicht.

weiterlesen
Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank