• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenzanfechtungsrisiken bei Distressed M&A-Deals

01.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzanfechtungsrisiken bei Distressed M&A-Deals

Unternehmenskäufe in der Krise können für die Erwerber äußerst lukrative Geschäfte sein. Allerdings gilt auch hier: Wo spannende Chancen sind, da sind bekanntlich auch beträchtliche Risiken.

Beitrag mit Bild

Gerade bei Distressed MA-Transaktionen liegt der Kaufpreis regelmäßig unter dem Unternehmenswert.

Bei Distressed M&A-Deals kommen die Risiken nicht selten in Gestalt einer späteren Anfechtung durch den Insolvenzverwalter zum Vorschein. Der Erwerber hat im Falle einer erfolgreichen Anfechtung die Geschäftsanteile respektive die Assets an die Insolvenzmasse zurückzugewähren und kann seinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nur zur Insolvenztabelle anmelden.

Problem: Der Erwerber wird insolvent

Die von RA Dr. Daniel Kunz kommentierte Entscheidung des BGH vom 15.09.2016 (Az. IX ZR 250/15) betrifft die Konstellation, dass der Erwerber – und nicht der Veräußerer – später Insolvenzantrag stellen musste. Dennoch hilft sie auch dem Erwerber, sein Anfechtungsrisiko für den Fall einer späteren Insolvenz des Veräußerers zu reduzieren, vorausgesetzt, es werden die richtigen Schlüsse gezogen. Sie finden den Kurzkommentar im kommenden Heft sowie online unter DB1227478.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank