• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenz von Niki: Verkauf der Air Berlin-Tochter gescheitert

18.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenz von Niki: Verkauf der Air Berlin-Tochter gescheitert

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Die Lufthansa hat ihr Angebot zur Übernahme der Air Berlin-Tochter Niki zurückgezogen. Grund seien wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission, teilte das Unternehmen mit. Regierungssprecher Seibert zeigte sich enttäuscht: „Insolvenz und Grounding von Niki sind jetzt die Folge.“

Die Bundesregierung habe immer das Ziel verfolgt, auch nach der Air Berlin Insolvenz den Luftverkehr in Deutschland und Europa zu sichern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Es ginge vor allem darum, den Beschäftigten der Fluggesellschaft eine Zukunftsperspektive zu geben und den Wettbewerb zu gewährleisten. Eine Reihe von Unternehmen hat sich an den Verhandlungen zur Übernahme von Niki beteiligt. „Nach Einschätzung der Verkäufer waren die vorgelegten Angebote allerdings nicht belastbar.“ Den Zuschlag hätten deshalb die Lufthansa und Easy Jet erhalten. Dass der Verkauf der Air Berlin-Tochter nun nicht zustande kommt, sei bedauerlich. „Die Bundesregierung hätte sich hier eine einvernehmliche Lösung zwischen der EU-Kommission und der Lufthansa gewünscht“, so der Regierungssprecher.

Verkaufserlöse fallen aus

Die Bundesregierung hatte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin im September einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt. Er sollte einen geordneten Übergang für das Unternehmen, die Beschäftigten und auch die Passagiere von Air Berlin ermöglichen. Dabei, so Seibert, habe die Bundesregierung den Beteiligten, insbesondere Air Berlin und Lufthansa, immer wieder deutlich gemacht, dass eine wettbewerbskonforme Lösung erforderlich sei. Durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf könne der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin jedoch nur zum Teil zurückgezahlt werden, erklärte Seibert. Die Bundesregierung werde aber alles tun, um den Schaden für den Steuerzahler zu begrenzen.

(Bundesregierung vom 14.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank