• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Insolvenz von Niki: Verkauf der Air Berlin-Tochter gescheitert

18.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenz von Niki: Verkauf der Air Berlin-Tochter gescheitert

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Die Lufthansa hat ihr Angebot zur Übernahme der Air Berlin-Tochter Niki zurückgezogen. Grund seien wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission, teilte das Unternehmen mit. Regierungssprecher Seibert zeigte sich enttäuscht: „Insolvenz und Grounding von Niki sind jetzt die Folge.“

Die Bundesregierung habe immer das Ziel verfolgt, auch nach der Air Berlin Insolvenz den Luftverkehr in Deutschland und Europa zu sichern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Es ginge vor allem darum, den Beschäftigten der Fluggesellschaft eine Zukunftsperspektive zu geben und den Wettbewerb zu gewährleisten. Eine Reihe von Unternehmen hat sich an den Verhandlungen zur Übernahme von Niki beteiligt. „Nach Einschätzung der Verkäufer waren die vorgelegten Angebote allerdings nicht belastbar.“ Den Zuschlag hätten deshalb die Lufthansa und Easy Jet erhalten. Dass der Verkauf der Air Berlin-Tochter nun nicht zustande kommt, sei bedauerlich. „Die Bundesregierung hätte sich hier eine einvernehmliche Lösung zwischen der EU-Kommission und der Lufthansa gewünscht“, so der Regierungssprecher.

Verkaufserlöse fallen aus

Die Bundesregierung hatte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin im September einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro gewährt. Er sollte einen geordneten Übergang für das Unternehmen, die Beschäftigten und auch die Passagiere von Air Berlin ermöglichen. Dabei, so Seibert, habe die Bundesregierung den Beteiligten, insbesondere Air Berlin und Lufthansa, immer wieder deutlich gemacht, dass eine wettbewerbskonforme Lösung erforderlich sei. Durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf könne der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin jedoch nur zum Teil zurückgezahlt werden, erklärte Seibert. Die Bundesregierung werde aber alles tun, um den Schaden für den Steuerzahler zu begrenzen.

(Bundesregierung vom 14.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©8vfanrf /123rf.com


23.10.2026

Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Wer nach dem Jobwechsel eigenes Kapital in virtuelle Mitarbeiteroptionen investiert, kann steuerlich erheblich profitieren.

weiterlesen
Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


23.10.2026

Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Finanzielle Sorgen belasten Beschäftigte zunehmend und machen gezielte Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen immer wichtiger.

weiterlesen
Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht