Kleine Unternehmen und Start-ups können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert.
Die wachsende Komplexität des Wirtschaftsgeschehens, die immer schneller werdenden Innovationszyklen sowie die zunehmende Digitalisierung und die Energiekosten machen es erforderlich, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen ihre Kompetenz ständig erweitern und auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung halten.
50 Prozent Kostenerstattung
Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert. Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten dann eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung zur Professionalisierung des firmeneigenen Innovationsmanagements.
Potenzial durch Beratung ausschöpfen
„Wir wissen, dass es gerade in kleinen Unternehmen und Start-ups viele gute, manchmal auch sogar außergewöhnliche Ideen gibt. Aber Ideen alleine reichen nicht. Mit qualifizierter und zielgerichteter Beratung wollen wir dabei helfen, dass die Unternehmen ihr Potenzial ausschöpfen und wirtschaftlich erfolgreich sind“, erklärte dazu Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für Mittelstand und Tourismus.
(BMWi, PM vom 13.06.2016/Viola C. Didier)