• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Innovationsberatung für kleine Unternehmen verlängert

14.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Innovationsberatung für kleine Unternehmen verlängert

Beitrag mit Bild

Der Gutschein deckt 50 Prozent der Kosten ab – sowohl für eine Potenzialanalyse als auch für das Realisierungskonzept eines Innovationsprojekts.

Kleine Unternehmen und Start-ups können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert.

Die wachsende Komplexität des Wirtschaftsgeschehens, die immer schneller werdenden Innovationszyklen sowie die zunehmende Digitalisierung  und die Energiekosten machen es erforderlich, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen ihre Kompetenz ständig erweitern und auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung halten.

50 Prozent Kostenerstattung

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert. Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten dann eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung zur Professionalisierung des firmeneigenen Innovationsmanagements.

Potenzial durch Beratung ausschöpfen

„Wir wissen, dass es gerade in kleinen Unternehmen und Start-ups viele gute, manchmal auch sogar außergewöhnliche Ideen gibt. Aber Ideen alleine reichen nicht. Mit qualifizierter und zielgerichteter Beratung wollen wir dabei helfen, dass die Unternehmen ihr Potenzial ausschöpfen und wirtschaftlich erfolgreich sind“, erklärte dazu Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für Mittelstand und Tourismus.

(BMWi, PM vom 13.06.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)