• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Innovationsberatung für kleine Unternehmen verlängert

14.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Innovationsberatung für kleine Unternehmen verlängert

Beitrag mit Bild

Der Gutschein deckt 50 Prozent der Kosten ab – sowohl für eine Potenzialanalyse als auch für das Realisierungskonzept eines Innovationsprojekts.

Kleine Unternehmen und Start-ups können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert.

Die wachsende Komplexität des Wirtschaftsgeschehens, die immer schneller werdenden Innovationszyklen sowie die zunehmende Digitalisierung  und die Energiekosten machen es erforderlich, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen ihre Kompetenz ständig erweitern und auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung halten.

50 Prozent Kostenerstattung

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert. Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten dann eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung zur Professionalisierung des firmeneigenen Innovationsmanagements.

Potenzial durch Beratung ausschöpfen

„Wir wissen, dass es gerade in kleinen Unternehmen und Start-ups viele gute, manchmal auch sogar außergewöhnliche Ideen gibt. Aber Ideen alleine reichen nicht. Mit qualifizierter und zielgerichteter Beratung wollen wir dabei helfen, dass die Unternehmen ihr Potenzial ausschöpfen und wirtschaftlich erfolgreich sind“, erklärte dazu Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für Mittelstand und Tourismus.

(BMWi, PM vom 13.06.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank