• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Innovationsberatung für kleine Unternehmen verlängert

14.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Innovationsberatung für kleine Unternehmen verlängert

Beitrag mit Bild

Der Gutschein deckt 50 Prozent der Kosten ab – sowohl für eine Potenzialanalyse als auch für das Realisierungskonzept eines Innovationsprojekts.

Kleine Unternehmen und Start-ups können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert.

Die wachsende Komplexität des Wirtschaftsgeschehens, die immer schneller werdenden Innovationszyklen sowie die zunehmende Digitalisierung  und die Energiekosten machen es erforderlich, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen ihre Kompetenz ständig erweitern und auf dem aktuellen Stand der Technikentwicklung, Managementmethoden und Prozessgestaltung halten.

50 Prozent Kostenerstattung

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert. Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten dann eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung zur Professionalisierung des firmeneigenen Innovationsmanagements.

Potenzial durch Beratung ausschöpfen

„Wir wissen, dass es gerade in kleinen Unternehmen und Start-ups viele gute, manchmal auch sogar außergewöhnliche Ideen gibt. Aber Ideen alleine reichen nicht. Mit qualifizierter und zielgerichteter Beratung wollen wir dabei helfen, dass die Unternehmen ihr Potenzial ausschöpfen und wirtschaftlich erfolgreich sind“, erklärte dazu Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für Mittelstand und Tourismus.

(BMWi, PM vom 13.06.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)