• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

18.01.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Anknüpfend an den vorgelegten Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit Überlegungen zur Reform der inkassorechtlichen Vorschriften im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken an.

Dazu hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem an das BMJV gerichteten Präsidentenschreiben Stellung genommen. Das Ziel, Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Personen zu schützen, die Inkassodienstleistungen erbringen, sei begrüßenswert. Allerdings müsse differenziert werden einerseits zwischen der Tätigkeit von Inkassounternehmen und anwaltlicher Tätigkeit und andererseits zwischen dem anwaltlichem Vergütungsanspruch gegenüber seinem Mandanten und dem Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner.

Keine pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“

Die Forderungen – etwa von Verbraucherverbänden – nach (1.) einer Begrenzung der Erstattungspflicht auf eine 0,3 Geschäftsgebühr, einer Obliegenheit des Gläubigers, Anwälte vorrangig mit Schreiben einfacher Art zu beauftragen, nach (2.) einer Begrenzung der Erstattungsfähigkeit, wenn der Anwalt nach einem Inkassounternehmen tätig wird, oder nach (3.) der Abschaffung der Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarungen lehnt Dr. Wessels klar ab: Das gesetzgeberische Ziel des Verbraucherschutzes dürfe nicht durch pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“ anwaltlicher Tätigkeit erreicht werden.

(BRAK vom 16.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)