• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

18.01.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Anknüpfend an den vorgelegten Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit Überlegungen zur Reform der inkassorechtlichen Vorschriften im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken an.

Dazu hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem an das BMJV gerichteten Präsidentenschreiben Stellung genommen. Das Ziel, Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Personen zu schützen, die Inkassodienstleistungen erbringen, sei begrüßenswert. Allerdings müsse differenziert werden einerseits zwischen der Tätigkeit von Inkassounternehmen und anwaltlicher Tätigkeit und andererseits zwischen dem anwaltlichem Vergütungsanspruch gegenüber seinem Mandanten und dem Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner.

Keine pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“

Die Forderungen – etwa von Verbraucherverbänden – nach (1.) einer Begrenzung der Erstattungspflicht auf eine 0,3 Geschäftsgebühr, einer Obliegenheit des Gläubigers, Anwälte vorrangig mit Schreiben einfacher Art zu beauftragen, nach (2.) einer Begrenzung der Erstattungsfähigkeit, wenn der Anwalt nach einem Inkassounternehmen tätig wird, oder nach (3.) der Abschaffung der Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarungen lehnt Dr. Wessels klar ab: Das gesetzgeberische Ziel des Verbraucherschutzes dürfe nicht durch pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“ anwaltlicher Tätigkeit erreicht werden.

(BRAK vom 16.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)