22.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Inkasso aus der Schweiz

Beitrag mit Bild

©marcus_hofmann/fotolia.com

An ein Inkassounternehmen aus der Schweiz muss nicht in jedem Fall gezahlt werden. Das Oberlandesgericht Köln hat auf die Berufung eines schweizerischen Inkassounternehmers das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

Dem Rechtsstreit lag eine Forderung in Höhe von rund 800.000 Euro zu Grunde, die das in der Schweiz ansässige Inkassounternehmen bei dem Beklagten einziehen wollte. Der Kläger war aber nicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz als Inkassounternehmen registriert. Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss 7 U 121/16 vom 21.12.2016 entschieden, dass das Inkassounternehmen die Zahlung der Forderung nicht verlangen kann.

Keine Erlaubnis nach Rechtsdienstleistungsgesetz

Wegen fehlender Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sei die Abtretung der Forderung im Rahmen der Inkassovereinbarung (Inkassozession) unwirksam. Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz sei auch bei einem schweizerischen Inkassounternehmen anwendbar, wenn, wie hier, maßgebende Anknüpfungspunkte nach Deutschland weisen. Zwar habe der Auftraggeber des Inkassounternehmens seinen Wohnsitz nicht in Deutschland. Er habe aber die deutsche Staatsangehörigkeit und der Vertrag zwischen ihm und dem Beklagten unterliege deutschem Recht, sodass bei einer streitigen Auseinandersetzung vor einem deutschen Gericht deutsches Prozessrecht anzuwenden sei. Der Schutzzweck des Gesetzes, den Rechtsverkehr vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, greife daher zu Gunsten des Schuldners ein.

Inkassozession oder erlaubnisfreier Forderungskauf?

Erlaubnisfrei wäre die Inkassotätigkeit aus der Schweiz gewesen, wenn der Kläger die abgetretene Forderung nicht auf fremde Rechnung eingezogen hätte (Inkassozession), sondern, wenn er die Forderung endgültig gekauft hätte und das Risiko eines Forderungsausfalls auf ihn übergegangen wäre (erlaubnisfreier Forderungskauf). Das konnte im vorliegenden Fall aber nicht festgestellt werden.

Das OLG hat die Revision nicht zugelassen.

(OLG Köln, PM vom 20.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Meldung

©momius/fotolia.com


16.04.2026

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht