17.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Initiative zur DSGVO kurzfristig abgesetzt

Beitrag mit Bild

©JulianCM/fotolia.com

Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag Niedersachsens zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Niedersachsen hatte nationale Sonderwege kritisiert und eine deutliche Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen gefordert. Verglichen mit anderen EU-Ländern enthalte die DSGVO zusätzliche Auflagen. Hier müsste mittelstandsfreundlicher nachgebessert werden. Dabei verwies Niedersachsen auf zusätzliche Bürokratiekosten durch den Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen bereits dann vorhalten müssen, wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestzahl solle die Bundesregierung deutlich anheben.

Meldefrist zu kurz

Korrekturbedarf sah das Land außerdem bei der Meldefrist von 72 Stunden, innerhalb der eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Diese Frist erscheine als zu kurz und solle deshalb evaluiert werden.

Gesetzliche Klarstellung zur Abmahnung

Ausdrücklich forderte Niedersachsen die gesetzliche Klarstellung, dass kleine und mittelständische Unternehmen bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO nicht abgemahnt werden. Nach wie vor bestehe insoweit eine weit verbreitete Unsicherheit. Zudem hätte laut einer Studie des Verbands Bitkom erst ein Viertel der deutschen Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt.

Wie es weitergehen kann

Auf Antrag eines Landes kann der Entschließungsantrag erneut auf die Tagesordnung einer der nächsten Bundesratssitzungen genommen werden.

(Bundesrat vom 17.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)