28.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Initiative zum grauen Kapitalmarkt

Der Bundesrat hat am 28.10.2022 über eine Initiative von Hamburg zum Verbraucherschutz im so genannten grauen Kapitalmarkt beraten. In der Abstimmung fand der Vorschlag jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

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Hamburg hatte vorgeschlagen, die Investitionssummen für hochriskante Finanzprodukte zu deckeln, um Kleinanleger und Kleinanlegerinnen vor dem Totalverlust ihres Vermögens zu bewahren. Die gestaffelte Deckelung von 1.000 bis zu 25.000 Euro pro Anlage sollte sich an der individuellen Vermögenslage der Betroffenen orientieren.

Weniger Verlustrisiko am grauen Kapitalmarkt

Nach wie vor hätten Personen nach den Plänen von Hamburg ihr gesamtes Geld im grauen Kapitalmarkt investieren können. Sie hätten dann aber das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte verteilen müssen, um das Verlustrisiko zu vermindern.

Ausgleich für fehlende staatliche Aufsicht

Unternehmen des so genannten grauen Kapitalmarkts stehen nicht unter staatlicher Kontrolle und benötigen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anbieter locken häufig mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau, zum Beispiel für Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte.


Bundesrat vom 28.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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