28.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Initiative zum grauen Kapitalmarkt

Der Bundesrat hat am 28.10.2022 über eine Initiative von Hamburg zum Verbraucherschutz im so genannten grauen Kapitalmarkt beraten. In der Abstimmung fand der Vorschlag jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Beitrag mit Bild

© peshkov/fotolia.com

Hamburg hatte vorgeschlagen, die Investitionssummen für hochriskante Finanzprodukte zu deckeln, um Kleinanleger und Kleinanlegerinnen vor dem Totalverlust ihres Vermögens zu bewahren. Die gestaffelte Deckelung von 1.000 bis zu 25.000 Euro pro Anlage sollte sich an der individuellen Vermögenslage der Betroffenen orientieren.

Weniger Verlustrisiko am grauen Kapitalmarkt

Nach wie vor hätten Personen nach den Plänen von Hamburg ihr gesamtes Geld im grauen Kapitalmarkt investieren können. Sie hätten dann aber das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte verteilen müssen, um das Verlustrisiko zu vermindern.

Ausgleich für fehlende staatliche Aufsicht

Unternehmen des so genannten grauen Kapitalmarkts stehen nicht unter staatlicher Kontrolle und benötigen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anbieter locken häufig mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau, zum Beispiel für Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte.


Bundesrat vom 28.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht