Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten erhielt bei der heutigen Abstimmung im Plenum nicht die erforderliche absolute Mehrheit.
Über die Initiative wollte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, das Arbeitszeitgesetz an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen und damit auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt zu reagieren. Konkret sollte den Tarifpartnern ermöglicht werden, anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit wollte Nordrhein-Westfalen an die europäische Vorgabe anpassen lassen: nach dieser können die vorgeschriebenen elf Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.
(Bundesrat vom 15.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)