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09.12.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Informationsübermittlung zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Der IASB hat eine Bitte um Informationsübermittlung (Request for Information (RFI)) zu den IFRS-Standards für die Konzernrechnungslegung – IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint Arrangements und IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities veröffentlicht.

Die Bitte um Informationsübermittlung (RFI) ist Teil des Post-Implementation Review (PIR) dieser Standards und bittet um Rückmeldungen zur Anwendung der Standards und zu den Informationen, die den Nutzern der Jahresabschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Der IASB wird die Rückmeldungen zum RFI nutzen, um festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Bitte um Informationsübermittlung bis 10.05.2021

PIRs werden durchgeführt, um die Auswirkungen eines neuen Standards zu bewerten, nachdem die Unternehmen die Vorschriften einige Zeit lang angewandt haben.

IFRS 10 regelt die Erstellung von (konsolidierten) Konzernabschlüssen; IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen; und IFRS 12 legt die Informationen fest, die im Anhang über Beteiligungen an anderen Unternehmen offenzulegen sind.

Stellungnahmen können bis zum 10.05.2021 eingereicht werden.

(DRSC vom 09.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


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