• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Informationspflichten nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

31.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Informationspflichten nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Beitrag mit Bild

Durch die neuen Informationspflichten sollen Verbraucher deutlicher als bisher auf die Möglichkeit einer Schlichtung hingewiesen werden.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sieht vor, dass Unternehmen ab dem 01.02.2017 grundsätzlich verpflichtet sind, Verbraucher einfach und verständlich zu informieren, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz treffen grundsätzlich alle Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen und eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Ausgenommen von der allgemeinen Informationspflicht sind lediglich Kleinunternehmer mit zehn oder weniger Beschäftigten, sofern sie nicht zur Schlichtung verpflichtet sind. Die Informationen darüber, ob das Unternehmen grundsätzlich an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnimmt und welche konkreten Verbraucherschlichtungsstellen ggf. bei einer Streitigkeit zuständig wären, sind dem Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich mitzuteilen. Sie müssen auf der Webseite des Unternehmens erscheinen und zusammen mit dessen AGB gegeben werden.

Was gilt für Steuerberater und Rechtsanwälte?

Für Steuerberater und Rechtsanwälte besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren nicht. Eine Teilnahme kann allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen. In jedem Fall müssen Steuerberater ihre Mandanten, soweit diese Verbraucher sind, nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG auf der Kanzleiwebseite sowie in den verwendeten Allgemeinen Auftragsbedingungen zu diesem Thema informieren. Die Hinweispflicht besteht allerdings nach § 36 Abs. 3 VSBG nur für Kanzleien, die am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Beschäftigte hatten.

(Bay. Staatsministerium der Justiz, PM vom 31.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank