05.01.2017

Meldung, Steuerrecht

Informationsaustausch für Steuervorbescheide

Beitrag mit Bild

Bessere Vernetzung in der EU: Der Informationsaustausch für Steuervorbescheide tritt in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen.

Der Austausch geschieht über ein zentrales Depot, das für alle EU-Länder zugänglich ist. „Der automatische Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuerbescheide am 1. Januar ist ein wichtiger Schritt nach vorne“, sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. „Damit stellt den Mitgliedstaaten und ihren nationalen Steuerbehörden die Informationen zur Verfügung, die sie benötigen, um bestimmte missbräuchliche steuerliche Praktiken festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

Verbesserte Zusammenarbeit der Behörden

Alle sechs Monate werden die nationalen Finanzbehörden einen Bericht an den Verwahrer übermitteln, in dem alle von ihnen erlassenen grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt sind. Andere Mitgliedstaaten werden dann in der Lage sein, diese Listen zu überprüfen und den Ausstellungsmitgliedstaat um genauere Informationen zu einem bestimmten Urteil zu bitten. Dieser erste Austausch sollte spätestens am 1. September 2017 stattfinden.

Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Mitgliedstaaten auch für alle seit Anfang 2012 ergangenen grenzüberschreitenden Urkunden die gleichen Informationen bereitstellen.

(EU-Kommission, PM vom 03.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)