05.01.2017

Meldung, Steuerrecht

Informationsaustausch für Steuervorbescheide

Beitrag mit Bild

Bessere Vernetzung in der EU: Der Informationsaustausch für Steuervorbescheide tritt in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen.

Der Austausch geschieht über ein zentrales Depot, das für alle EU-Länder zugänglich ist. „Der automatische Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuerbescheide am 1. Januar ist ein wichtiger Schritt nach vorne“, sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. „Damit stellt den Mitgliedstaaten und ihren nationalen Steuerbehörden die Informationen zur Verfügung, die sie benötigen, um bestimmte missbräuchliche steuerliche Praktiken festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

Verbesserte Zusammenarbeit der Behörden

Alle sechs Monate werden die nationalen Finanzbehörden einen Bericht an den Verwahrer übermitteln, in dem alle von ihnen erlassenen grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt sind. Andere Mitgliedstaaten werden dann in der Lage sein, diese Listen zu überprüfen und den Ausstellungsmitgliedstaat um genauere Informationen zu einem bestimmten Urteil zu bitten. Dieser erste Austausch sollte spätestens am 1. September 2017 stattfinden.

Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Mitgliedstaaten auch für alle seit Anfang 2012 ergangenen grenzüberschreitenden Urkunden die gleichen Informationen bereitstellen.

(EU-Kommission, PM vom 03.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank