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30.05.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Influencer, Onlinehandel, Kaffeefahrten: Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes tritt in Kraft

Das vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte und im Sommer 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) ist am Samstag, den 28. Mai 2022, in Kraft getreten.

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©rawpixel /123rf.com

Das neue Gesetz soll insbesondere die Transparenz auf Online-Marktplätzen verbessern, für Transparenz und Rechtssicherheit im Hinblick auf das Influencer-Marketing sorgen und vor unlauteren Geschäftspraktiken bei Kaffeefahrten schützen. Kaffeefahrten sind immer noch Schauplatz halbseidener Geschäftsmethoden. Deshalb schützt das neue Gesetz insbesondere Seniorinnen und Senioren zukünftig noch besser vor missbräuchlichen Praktiken. Hierzu werden die Anzeige- und Informationspflichten verschärft und der Bußgeldrahmen deutlich erhöht. Außerdem ist ab sofort der Vertrieb von Finanzanlagen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln bei solchen Fahrten verboten.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Mit dem Gesetz werden in erster Linie die lauterkeitsrechtlichen Regelungen der Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften im Rahmen des „New Deal for Consumers“ umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch entsprechende Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zur Umsetzung der Regelungen zu Kaffeefahrten werden auch Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) angepasst. Im Einzelnen enthält das Gesetz die folgenden Kernpunkte:

Rankings und Verbraucherbewertungen auf Online-Marktplätzen

Betreiber von Online-Marktplätzen müssen darüber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer handelt. Ermöglichen Vergleichs- und andere Vermittlungsplattformen die Suche nach Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter, müssen sie die Hauptparameter ihres Rankings und die Gewichtung dieser Parameter offenlegen.

Besserer Schutz bei Kaffeefahrten

Das Gesetz erweitert die Anzeigepflicht der  Veranstalter gegenüber der zuständigen Behörde auch bei ins Ausland führenden Kaffeefahrten. Es verschärft die Informationspflichten bei der Bewerbung solcher Veranstaltungen. Der Vertrieb von Finanzanlagen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten wird verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

Influencer: Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation

Der Gesetzentwurf stellt zudem klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen sind. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen.


BMJ vom 27.05.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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