Die Bundesregierung lehnt Indexierungen von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz unter anderem wegen der damit verbundenen Inflationsgefahren ab. Dies teilt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD mit.
Die AfD wollte wissen, warum in Deutschland Freibeträge und andere Beträge nicht automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden (Indexierung). Die Bundesregierung erhebt gegen die automatische Anpassung steuerlicher Größen grundsätzliche Bedenken: „Zum einen würde damit das Parlament einen Teil seiner Budgethoheit verlieren, zum anderen sprechen stabilitätspolitische Bedenken dagegen.“
Andere Länder – andere Sitten
Wesentlich sei die Präjudizgefahr einer Ausbreitung von Indexierungsregelungen innerhalb des Steuerrechts und in andere Rechtsbereiche „mit dem Risiko einer Verstärkung oder gar Förderung von Inflationstendenzen“. Wie die Bundesregierung in der Antwort mitteilt, gibt es in anderen Ländern durchaus Indexierungen bei Steuertarifstufen und Freibeträgen. Genannt werden Belgien, Chile, Dänemark, Finnland, Frankreich, Kanada, Niederlande, Mexiko, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, USA und das Vereinigte Königreich.
(Dt. Bundestag, hib vom 30.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)