12.01.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Infektionsschutz in Betrieben

Beitrag mit Bild

©Melinda Nagy/123rf.com

25 % der Betriebe in Deutschland haben im Zuge der Covid-19-Pandemie die Möglichkeiten für Homeoffice oder Telearbeit für die Beschäftigten erleichtert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. In der Antwort geht es um verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Betrieben seit Beginn der Pandemie.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in einer Umfrage unter 512 Unternehmensleitungen ermittelt, dass 71 % der Unternehmen angeben, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln sehr gut oder überwiegend gut umzusetzen. 23 % gaben jedoch an, dies nur mittelmäßig und 6 % sogar nur wenig oder überhaupt nicht zu tun.

Lüften, Desinfizieren, Mund-Nasen-Schutz und Homeoffice

Zur Beantwortung der Fragen der Fraktion Die Linke zum Infektionsschutz in Betrieben hat die Bundesregierung die Daten der Betriebsbefragung „Betriebe in der COVID-19-Krise“ der BeCovid-Studie: Teilprojekt – 2. Welle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgewertet. Demnach gab es in 75 % der Betriebe Hinweise auf vermehrtes Lüften, in 66 % der Betriebe verbindliche Vorgaben zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und in 58 % der Firmen wurden die Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räume verkürzt. Veränderte Arbeitszeit- und Pausengestaltungen führten 34 % der Unternehmen ein.

Viele Gemeinsamkeiten beim betrieblichen Infektionsschutz

Werden die Maßnahmen zwischen Betrieben verschiedener Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweige verglichen, fällt auf, dass einige Maßnahmen von der Mehrheit in allen Betriebsgrößen und in allen Wirtschaftszweigen umgesetzt werden. Hierunter fallen die folgenden Maßnahmen:

  • Beschäftigte mit erkennbaren Symptomen werden konsequent vom Arbeitsplatz ferngehalten
  • Hinweise auf Nies- und Hustenetikette
  • Konkrete Erläuterungen und Unterweisungen zu den jeweiligen Schutzmaßnahmen im Betrieb
  • Maßnahmen zur besseren Handhygiene, z. B. zusätzliche Handwaschgelegenheiten
  • Maßnahmen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Meter

Infektionsschutz als Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Abschließend weist die Bundesregierung auf den SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard hin, der bundeseinheitliche, verlässliche und branchenübergreifende Mindeststandards zeigt, die für alle Beschäftigten und Unternehmen gelten. Im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard wird explizit darauf verwiesen, dass vor dem Hintergrund des epidemischen Geschehens nationaler Tragweite der betriebliche Infektionsschutz Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist und die entsprechenden Prozeduren und Strukturen des betrieblichen Arbeitsschutzes auch für den betrieblichen Infektionsschutz anzuwenden bzw. zu nutzen sind.

(Dt. Bundestag, hib vom 12.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


10.08.2026

BFH verschärft Regeln für Stiftungsspenden

Wer Stiftungsspenden über mehrere Jahre abziehen will, muss den Spendenvortrag bereits im Zuwendungsjahr sichern.

weiterlesen
BFH verschärft Regeln für Stiftungsspenden

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com


10.08.2026

ISA 330, 500 und 520: IAASB modernisiert Prüfungsnachweise

Der IAASB will Abschlussprüfungen risikoorientierter, technologieoffener und bei Prüfungsnachweisen verlässlicher ausgestalten.

weiterlesen
ISA 330, 500 und 520: IAASB modernisiert Prüfungsnachweise

Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht