• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Industrie: Investitionen von 60 Milliarden in Sachanlagen

16.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Industrie: Investitionen von 60 Milliarden in Sachanlagen

Beitrag mit Bild

Investitionen der verschiedenen Wirtschaftszweige

Im Jahr 2015 haben die deutschen Industrieunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten 59,8 Milliarden Euro in Sachanlagen investiert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Die Industrie hat 2015 rund 2,1 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2014 (+ 3,5 %). Damit haben die Investitionen den bisherigen Höchststand von 2008 (60 Milliarden Euro) nahezu wieder erreicht. Erhöht hat sich das Investitionsvolumen gegenüber 2014 insbesondere in der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (+ 16,4 % auf 3,4 Milliarden Euro).

Anstiege und Rückgänge

Einen deutlichen Anstieg gab es jeweils auch in der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (+ 10,6 % auf 2,4 Milliarden Euro) und der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (+ 5,8 % auf 4,4 Milliarden Euro). Einen Rückgang gegenüber 2014 der Investitionen in Sachanlagen gab es dagegen in den Wirtschaftszweigen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (– 3,0 % auf 2,7 Milliarden Euro) und Herstellung von chemischen Erzeugnissen (– 1,7 % auf 5,1 Milliarden Euro).

(Destatis, PM vom 16.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)