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14.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Immobilienkredite: Bundesrat fordert Erleichterungen

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Der Bundesrat äußert die Erwartung, dass sich die Kreditversorgung für ältere Menschen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen verbessern werde.

Der Bundesrat möchte die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch weiter entschärfen. In einer umfangreichen Stellungnahme äußert er sich zur Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Entschärfung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Bundesregierung.

Noch Klärungsbedarf sehen die Länder vor allem bei der Anschlussfinanzierung sowie Umschuldung von Förderdarlehen. So fordern sie unter anderem, Personen, die solche Darlehen in Anspruch nehmen, von der verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung auszunehmen. Wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien sie in der Regel besonders schutzbedürftig.

Mehr Mitbestimmung für die Länder

Darüber hinaus könnten die Amortisationsanforderungen von Darlehen nach Ansicht des Bundesrates verbraucherfreundlicher sein. Auch die Rechtssicherheit der Kreditvergabe hält er für verbesserungswürdig. Darüber hinaus fordern die Länder mehr Mitbestimmung. Schließlich hätten sie einen sehr guten Überblick über die jeweiligen Immobilienmärkte. Verordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen werden, bedürften deshalb auch der Zustimmung des Bundesrates.

Erleichterungen bei der Kreditvergabe

Die seit März geltende EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte die Kreditvergabe für bestimmte Personengruppen verschärft und war deshalb auf Kritik gestoßen. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf soll mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung schaffen, enthält Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau und sieht die Einführung von so genannten Immobilienverzehrkrediten vor. Dabei handelt es sich um Kredite, die der Alterssicherung dienen.

(Bundesrat vom 10.02.2017 / Viola C. Didier)


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