• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Immissionen durch Windpark: Ansprüche der Anwohner?

09.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Immissionen durch Windpark: Ansprüche der Anwohner?

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Anwohner eines Windparks keine Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Einschränkungen des Betriebs haben, obwohl sie Immissionen wie Lärm und Lichtbelastungen geltend machten.

Beitrag mit Bild

©Mike Mareen/fotolia.com

Die Kläger, Eigentümer eines Hauses 1,4 km von einem Windpark entfernt, fühlten sich durch Lärm, Infraschall und nächtliche Beleuchtung der Windräder beeinträchtigt. Sie forderten Abschaltungen der Anlagen zu bestimmten Zeiten sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die beklagte Gemeinde, die das Land an die ebenfalls beklagte Betreibergesellschaft verpachtet hatte, weigerte sich jedoch, Verantwortung für die behaupteten Störungen zu übernehmen. Beide Beklagten stellten sich auf den Standpunkt, dass alle Grenzwerte eingehalten würden und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen vorlägen.

Keine Ansprüche von Anwohnern gegen Windpark-Betreiber und Gemeinde

Das Landgericht Koblenz wies die Klage mit Urteil vom 18.07.2024 (5 O 53/18) ab und stellte fest, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Eigentums der Kläger vorlagen. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die gesetzlichen Lärm- und Infraschallgrenzen eingehalten wurden und keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorlagen. Auch die Nachtbeleuchtung sei zulässig und erforderlich, um Kollisionen mit Flugzeugen zu verhindern.

Selbst bei einer Gesamtschau der Immissionen konnte das Gericht keine erhebliche Beeinträchtigung des Eigentums oder der Gesundheit der Kläger feststellen.

Die Gemeinde als Verpächterin des Geländes konnte zudem nicht haftbar gemacht werden, da sie weder Betreiberin der Windkraftanlagen sei noch Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorlägen. Da die Immissionen des Windparks innerhalb der zulässigen Grenzwerte blieben, wurden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Kläger abgelehnt.


LG Koblenz vom 05.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)