• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Immissionen durch Windpark: Ansprüche der Anwohner?

09.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Immissionen durch Windpark: Ansprüche der Anwohner?

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Anwohner eines Windparks keine Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Einschränkungen des Betriebs haben, obwohl sie Immissionen wie Lärm und Lichtbelastungen geltend machten.

Beitrag mit Bild

©Mike Mareen/fotolia.com

Die Kläger, Eigentümer eines Hauses 1,4 km von einem Windpark entfernt, fühlten sich durch Lärm, Infraschall und nächtliche Beleuchtung der Windräder beeinträchtigt. Sie forderten Abschaltungen der Anlagen zu bestimmten Zeiten sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die beklagte Gemeinde, die das Land an die ebenfalls beklagte Betreibergesellschaft verpachtet hatte, weigerte sich jedoch, Verantwortung für die behaupteten Störungen zu übernehmen. Beide Beklagten stellten sich auf den Standpunkt, dass alle Grenzwerte eingehalten würden und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen vorlägen.

Keine Ansprüche von Anwohnern gegen Windpark-Betreiber und Gemeinde

Das Landgericht Koblenz wies die Klage mit Urteil vom 18.07.2024 (5 O 53/18) ab und stellte fest, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Eigentums der Kläger vorlagen. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die gesetzlichen Lärm- und Infraschallgrenzen eingehalten wurden und keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorlagen. Auch die Nachtbeleuchtung sei zulässig und erforderlich, um Kollisionen mit Flugzeugen zu verhindern.

Selbst bei einer Gesamtschau der Immissionen konnte das Gericht keine erhebliche Beeinträchtigung des Eigentums oder der Gesundheit der Kläger feststellen.

Die Gemeinde als Verpächterin des Geländes konnte zudem nicht haftbar gemacht werden, da sie weder Betreiberin der Windkraftanlagen sei noch Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorlägen. Da die Immissionen des Windparks innerhalb der zulässigen Grenzwerte blieben, wurden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Kläger abgelehnt.


LG Koblenz vom 05.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Saskia Bardens / Michael Schwarz


18.08.2026

Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den RegE des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) verabschiedet, mit dem zahlreiche punktuelle Anpassungen im deutschen Steuerrecht vorgenommen werden sollen, die dem Bürokratieabbau, der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sowie der Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen dienen.

weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Meldung

©djedzura/123rf.com


18.08.2026

20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Das AGG schützt seit 20 Jahren vor Diskriminierung, doch die geplante Reform lässt laut DAV und DGB wichtige Lücken offen.

weiterlesen
20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.08.2026

FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG

Die Umbuchung einer Gesellschafterforderung in die Kapitalrücklage einer KG schafft laut FG Münster keine jungen Finanzmittel.

weiterlesen
FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht