• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Immer mehr Firmen verwenden den Deutschen Nachhaltigkeitskodex

14.04.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Immer mehr Firmen verwenden den Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Das 1000. Unternehmen hat für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex registriert. Immer mehr entdecken seinen Nutzen, denn er ist modular, einfach und kostenlos anwendbar.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Wie ein Unternehmen anhand der finanziell erfassten Leistungen dasteht, ist traditionell in einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung abzulesen. Nichtfinanziell Geleistetes fließt darin jedoch nicht ein – möge die Nachhaltigkeitsleistung noch so bedeutend sein. In einer Gesellschaft, in der nachhaltiges Handeln zunehmend eingefordert wird, reicht die traditionelle Berichterstattung mithin nicht aus.

Branchenübergreifend und unabhängig

Der vor mehr als zehn Jahren eingeführte Kodex ermöglicht es Unternehmen, einheitlich zum Thema Nachhaltigkeit Bericht zu erstatten. Damals hatte der Rat für Nachhaltige Entwicklung in einem umfassenden Prozess mit allen relevanten Akteuren einen Kodex entwickelt, der branchenübergreifend und unabhängig von der Rechtsform und Größe anwendbar ist. Die einheitliche Vorgehensweise dieses Kodizes erlaubt es, hiermit erstellte Aussagen über Nachhaltigkeitsleistungen vergleichen zu können. Das macht das Instrument so wertvoll.

Unternehmen an die Hand nehmen

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat zur Hilfestellung bei der Anwendung des Kodizes einen Leitfaden formuliert. Er dient als Orientierungshilfe sowohl für bestehende Anwender als auch solche, die es werden wollen. Sie finden darin zu jedem Kriterium umfangreiche Informationen, Beispiele aus entsprechenden Erklärungen, Tipps von Anwendern und die Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Nachhaltige Aktivitäten vergleichbar gemacht

Der Kodex wird zum kapitalen Instrument: Es verschafft den außenstehend Interessierten an dem Wirken eines Unternehmens Transparenz bei vermeintlich nicht vergleichbaren, da nichtfinanziell erfassbaren Leistungen. Im Einzelnen verlangt der Kodex, dass Anwender sich anhand von vorgegebenen Kriterien vor allem zu Belangen von Umwelt und Beschäftigten, Unternehmensstrategie und -führung erklären müssen. Damit gibt er Analysten und anderen Interessierten die Angaben, die sich nicht aus der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung herauslesen lassen. Insbesondere darüber, welchen Beitrag ein Unternehmen zu den Nachhaltigkeitszielen der Staatengemeinschaft oder speziell zu den Pariser Klimazielen geleistet hat.

Die klare Struktur dieses Instruments der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen besticht und erweist sich nicht nur für den Kapitalmarkt und für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil. Dabei stehen inzwischen zum Teil auch branchenspezifische Fassungen zur Verfügung.

Ein kapitales Instrument – im In- und Ausland

Immer mehr Unternehmen entdecken den Nutzen dieses Instruments, denn es ist modular, einfach und kostenlos anwendbar. Diese Erkenntnis macht auch nicht vor den Grenzen Halt. Der Nachhaltigkeitskodex ist inzwischen in Griechenland adaptiert und liegt übersetzt in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch und Rumänisch vor.


Bundesregierung vom 12.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)