• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Immer mehr Firmen verwenden den Deutschen Nachhaltigkeitskodex

14.04.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Immer mehr Firmen verwenden den Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Das 1000. Unternehmen hat für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex registriert. Immer mehr entdecken seinen Nutzen, denn er ist modular, einfach und kostenlos anwendbar.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Wie ein Unternehmen anhand der finanziell erfassten Leistungen dasteht, ist traditionell in einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung abzulesen. Nichtfinanziell Geleistetes fließt darin jedoch nicht ein – möge die Nachhaltigkeitsleistung noch so bedeutend sein. In einer Gesellschaft, in der nachhaltiges Handeln zunehmend eingefordert wird, reicht die traditionelle Berichterstattung mithin nicht aus.

Branchenübergreifend und unabhängig

Der vor mehr als zehn Jahren eingeführte Kodex ermöglicht es Unternehmen, einheitlich zum Thema Nachhaltigkeit Bericht zu erstatten. Damals hatte der Rat für Nachhaltige Entwicklung in einem umfassenden Prozess mit allen relevanten Akteuren einen Kodex entwickelt, der branchenübergreifend und unabhängig von der Rechtsform und Größe anwendbar ist. Die einheitliche Vorgehensweise dieses Kodizes erlaubt es, hiermit erstellte Aussagen über Nachhaltigkeitsleistungen vergleichen zu können. Das macht das Instrument so wertvoll.

Unternehmen an die Hand nehmen

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat zur Hilfestellung bei der Anwendung des Kodizes einen Leitfaden formuliert. Er dient als Orientierungshilfe sowohl für bestehende Anwender als auch solche, die es werden wollen. Sie finden darin zu jedem Kriterium umfangreiche Informationen, Beispiele aus entsprechenden Erklärungen, Tipps von Anwendern und die Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Nachhaltige Aktivitäten vergleichbar gemacht

Der Kodex wird zum kapitalen Instrument: Es verschafft den außenstehend Interessierten an dem Wirken eines Unternehmens Transparenz bei vermeintlich nicht vergleichbaren, da nichtfinanziell erfassbaren Leistungen. Im Einzelnen verlangt der Kodex, dass Anwender sich anhand von vorgegebenen Kriterien vor allem zu Belangen von Umwelt und Beschäftigten, Unternehmensstrategie und -führung erklären müssen. Damit gibt er Analysten und anderen Interessierten die Angaben, die sich nicht aus der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung herauslesen lassen. Insbesondere darüber, welchen Beitrag ein Unternehmen zu den Nachhaltigkeitszielen der Staatengemeinschaft oder speziell zu den Pariser Klimazielen geleistet hat.

Die klare Struktur dieses Instruments der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen besticht und erweist sich nicht nur für den Kapitalmarkt und für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil. Dabei stehen inzwischen zum Teil auch branchenspezifische Fassungen zur Verfügung.

Ein kapitales Instrument – im In- und Ausland

Immer mehr Unternehmen entdecken den Nutzen dieses Instruments, denn es ist modular, einfach und kostenlos anwendbar. Diese Erkenntnis macht auch nicht vor den Grenzen Halt. Der Nachhaltigkeitskodex ist inzwischen in Griechenland adaptiert und liegt übersetzt in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch und Rumänisch vor.


Bundesregierung vom 12.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)