02.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Immer mehr anerkannte Berufskrankheiten

Beitrag mit Bild

Nicht jede Erkrankung kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Es kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die durch besondere Einwirkungen z.B. am Arbeitsplatz verursacht werden.

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist im Jahr 2015 deutlich gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung hervor.

Nach dem Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen stieg die Zahl der Verdachtsfälle gegenüber 2014 um 8,8 Prozent auf 81.702. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten stieg um 6,3 Prozent auf 18.041. Die Bundesregierung führt diesen Anstieg auf die Aufnahme neuer Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung zurück.

Durchschnittlich knapp 12 Tage krank

Im Jahr 2015 waren nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung die Arbeitnehmer durchschnittlich 11,7 Tage krank gemeldet. Die Zahl der Ausfalltage durch Arbeitsunfähigkeit lag insgesamt bei 587 Millionen. Die meisten Ausfalltage entfallen auf Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems und des Bindegewebes und auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen.

(Dt. Bundestag, hib 742/16 vom 15.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.04.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat strengere Regeln für Verbraucherkredite beschlossen und zugleich eine Rechtsgrundlage für die Förderung neuer E-Autos geschaffen.

weiterlesen
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht