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04.10.2021

Arbeitsrecht, Meldung

ILO-Übereinkommen Nr. 183: Mutterschutz international

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©MonkeyBusiness/fotolia.com

Deutschland hat das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Das Übereinkommen verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen. Die Ratifikation ist in enger Kooperation mit den deutschen Sozialpartnern erfolgt.

„Weltweit erleben viele schwangere oder stillende Frauen nach wie vor Diskriminierung und vielfältige Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Mit der Ratifikation des Übereinkommens leistet Deutschland einen bedeutenden Beitrag, um die Gleichstellung erwerbstätiger Frauen weltweit zu fördern. Zugleich senden wir ein klares Signal zur Stärkung internationaler Arbeitsstandards. Sie sind die Grundfesten einer fairen Globalisierung“, so Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Hintergrund zum ILO-Übereinkommen Nr. 183

Das Übereinkommen wurde im Jahr 2000 von der ILO verabschiedet und bislang von 38 Staaten ratifiziert. Es zielt darauf ab, durch umfassende Regelungen über den Mutterschutz die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mutter und Kind weltweit zu fördern, während gleichzeitig die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.

Das deutsche Mutterschutzgesetz bietet bereits einen umfassenden Schutz für werdende oder stillende Mütter und ihre Kinder. Es erfüllt daher alle Anforderungen des ILO-Übereinkommens 183 über den Mutterschutz und geht teilweise sogar darüber hinaus. Gesetzliche Änderungen sind folglich nicht erforderlich.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens im Überblick

  • Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • der Kündigungsschutz,
  • das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
  • das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.

Mehr zu ILO, den Hintergründen und dem Übereinkommen finden Sie hier.


BMAS vom 30.09.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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